Kennzeichen von mehreren ukrainischen Pkw in Wolfhagen gestohlen: Polizei sucht Zeugen
(ots)Wolfhagen (Landkreis Kassel): Unbekannte haben in den vergangenen Tagen in Wolfhagen die Kennzeichen von mehreren Pkw mit ukrainischer Zulassung gestohlen und die Wagen teilweise auch zerkratzt.
Die Polizei ermittelt derzeit zu Diebstählen und Beschädigungen an insgesamt sechs verschiedenen Fahrzeugen und sucht nach Zeugen, die Hinweise auf die Täter geben können.
Wie die Beamten der Polizeistation Wolfhagen berichten, begannen die Taten in der Nacht zum Donnerstag. Die bislang letzte Anzeige wurde am heutigen Montagmorgen erstattet. Teilweise wurden die Pkw von den Tätern auch zwei Mal aufgesucht, beispielsweise um nach dem Diebstahl des vorderen Kennzeichens später auch das hintere zu stehlen. In einigen Fällen zerkratzten die Unbekannten auch Türen der Pkw mit einem spitzen Gegenstand. So liegen der Polizei derzeit Anzeigen zu neun Taten an den sechs verschiedenen Fahrzeugen unterschiedlicher Hersteller vor. Die Tatorte befinden sich alle in der Kernstadt von Wolfhagen. Konkrete Hinweise auf die Täter oder deren Motiv liegen bislang noch nicht vor.
Zur Aufklärung der Taten bittet die Polizei mögliche Zeugen, die im Zusammenhang mit den Kennzeichendiebstählen oder Sachbeschädigungen an den ukrainischen Pkw verdächtige Beobachtungen gemacht haben und die Hinweise auf die Täter geben können, sich zu melden. Hinweise nimmt das Polizeipräsidium Nordhessen unter Tel. 0561 – 9100 entgegen.
Polizeipräsidium Nordhessen
Zur Erläuterung:
Kraftfahrzeuge mit ukrainischen Kennzeichen fahren im Gebiet der Bundesrepublik seit nunmehr 1,5 Jahren komplett gratis.
Gratis bedeutet in diesem Fall:
- Keine Kraftfahrzeugsteuer
- Keine Versicherungsprämien, die übernimmt der Deutsche Steuerzahler bei einem Unfall
- Keine Strafzettel wegen Falschparken
- Keine Strafzettel wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen
Grundsätzlich würde in Deutschland die 185 Tage Frist gelten. Nach dieser hätte jeder Sein Kraftfahrzeug mit einem deutschen Kennzeichen versehen müssen.
Eine Anfrage unsererseits beim Kraftfahrtbundesamt ergab aber die lapidare Antwort, dass die Frist nicht gelte, weil die Ukrainer ja wieder zurück wollen.
Das Ganze galt aber bei den Jugoslawen, die ebenfalls vor Krieg geflüchtet waren leider nicht.
Ukraine Flüchtlinge sind eben was anderes.




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