Neue Maskenpflicht in Bussen und Bahnen: KVG schenkt Abonnenten in Kassel FFP2-Masken

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Kassel, 29. Januar 2021. Bereits zu Beginn der Coronapandemie hatte die KVG unter dem Motto „Wir schützen Sie“ Schutzmasken an alle Fahrgäste von Bussen und Bahnen in Kassel verteilt. Seit dem 23. Januar gilt eine Neuerung: Alle Fahrgäste von Bussen und Bahnen sind verpflichtet, eine OP-Maske oder eine mit den Standards KN95/N95 oder FFP2 in Haltestellen, Bahnhöfen und ÖPNV-Fahrzeugen zu tragen.

Und dabei unterstützt die KVG zusammen mit dem NVV die besonders treuen Kundinnen und Kunden: Alle rund 57.000 Abonnentinnen und Abonnenten im nordhessischen ÖPNV erhalten mit einem Anschreiben postalisch je zwei FFP2-Schutzmasken kostenfrei zugesendet. Allein im Stadtgebiet Kassel können sich darüber etwa 28.000 ÖPNV-Fahrgäste freuen.

Darüber hinaus hat der NVV begonnen, an ausgewählten, stark frequentierten Bahnhöfen sowie in regionalen Zügen und Bussen FFP2-Masken an Fahrgäste zu verteilen.

Bis Ende Januar werden Nutzer des öffentlichen Nahverkehrs bei Fahrausweisprüfungen auf die Neuerungen bei der Maskenpflicht hingewiesen und es bleibt bei Ermahnungen. Ab dem 1. Februar aber werden 50 Euro als Vertragsstrafe nach den überall im NVV geltenden Bestimmungen fällig, wenn Fahrgäste sich nicht an die jetzt geltende Maskenpflicht halten.

Grundlage dafür sind die im Oktober vorigen Jahres geänderten Beförderungsbedingungen des NVV. Diese sehen neben dem Verweis aus dem Fahrzeug auch eine Vertragsstrafe von 50 Euro vor, wenn keine der vorgeschriebenen hochwertigeren Schutzmasken getragen wird, denn Stoffmasken und ähnliche sind seit dem 23. Januar im ÖPNV und beim Einkaufen und im öffentlichen Nahverkehr nicht mehr erlaubt.

Mehr Informationen über die KVG unter: www.kvg.de


 

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