„Wichtige und entscheidende Erkenntnisse des Verfassungsschutzes sind weder bei der Waffenbehörde noch beim zuständigen Verwaltungsgericht angekommen. Mit diesen Fehlern hat der Verfassungsschutz Markus H. den Weg zum legalen Erwerb einer Waffenbesitzkarte eröffnet“, kritisiert der Obmann der Freien Demokraten Stefan MÜLLER anlässlich der heutigen Zeugenvernehmungen im Untersuchungsausschuss 20/1 zum Mordfall Dr. Walter Lübcke. In der Sitzung ist deutlich geworden, dass der Verfassungsschutz in Hessen relevante Erkenntnisse zum Rechtsextremisten Markus H. nicht an die zuständige Waffenbehörde und auch nicht an das zuständige Gericht weitergeleitet hat und dass es seitens des Verfassungsschutzes erhebliche Mängel bei der Beantwortung der Anfragen der Waffenbehörde gegeben hat.
„Selbst die von Innenminister Beuth immer wieder als Lösung gefeierte Regelabfrage der Waffenbehörden beim Verfassungsschutz kann in solchen Fällen nicht helfen, wenn die entscheidenden Informationen nicht ordnungsgemäß weiteregegeben werden“, ist Müller überzeugt. Er fordert, dass im Innenministerium nun unmittelbar geprüft wird, wie dafür gesorgt werden kann, dass künftig bei Anfragen der Waffenbehörden alle vorliegenden Erkenntnisse des Verfassungsschutzes und anderer Sicherheitsbehörden zusammengeführt und weitergegeben werden. Dies gilt vor allem auch für die Frage, wie als geheim eingestufte Informationen und von V-Leuten gewonnene Erkenntnisse, in die waffenrechtlichen Erlaubnisverfahren eingebracht werden können. „Es ist fatal, dass bislang nicht gewährleistet ist, dass gerade besonders bedeutsame Erkenntnisse des Verfassungsschutzes auch an die Waffenbehörden weitergeleitet werden.“
Außerdem müssten sich die verschiedenen Sicherheitsbehörden untereinander besser koordinieren und die Informationen für die Waffenbehörde aufarbeiten. „Es muss gewährleistet werden, dass Extremisten keine Erlaubnis mehr zum Besitz und zum Führen einer Waffe bekommen. Wenn sich Innenminister Beuth erst kürzlich öffentlich darüber freut, dass wieder Extremisten entwaffnet wurden, dann verschweigt er das eigentliche Problem: dass diese Extremisten überhaupt in den Besitz der Waffen gekommen sind“, mahnt Müller an. „Offensichtlich gibt es keine klaren Regelungen, wie gerade höher eingestufte Informationen an die Waffenbehörden weiteregegeben werden durften.“
Stefan Müller
Sprecher für Innen- und Sportpolitik
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