Landkreis Waldeck-Frankenberg – Polizei rät: Augen auf beim Kauf von Kinder-E-Scootern

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(ots) Gerade in der Vorweihnachtszeit werden in Prospekten von Discountern verlockende Angebote von Kinder-E-Scootern für teilweise unter 100 Euro angeboten. Die Polizei weist daraufhin, dass man vor dem Kauf solcher Fahrzeuge einiges beachten und sich gut informieren sollte.

Die rechtlichen Voraussetzungen über die Teilnahme von E-Scootern am Straßenverkehr sind in der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung, kurz eKFV, geregelt. Diese schreibt untere anderem vor, dass E-Scooter mit einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 km/h (bis maximal 20km/h) auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden dürfen, wenn sie eine Betriebserlaubnis haben.

Dafür sind bestimmte technische Merkmale wie Beleuchtung, Klingel und zwei unabhängige Bremssysteme Voraussetzung. Diese technischen Voraussetzungen erfüllen die verlockenden Discounterangebote in der Regel nicht. Notwendig ist außerdem eine Haftpflichtversicherung, die in Form einer am Fahrzeug angebrachten Plakette nachgewiesen werden muss.

“Diese Kinder-E-Scooter sind nicht für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen und dürfen auch von Kindern nicht auf Gehwegen, Radwegen, Parkplätzen, Wirtschaftswegen oder der Straße genutzt werden” erläutert Polizeihauptkommissar Volker König vom Regionalen Verkehrsdienst der Polizeidirektion Waldeck-Frankenberg. “Das bedeutet also, dass sie nur im privaten Raum, wie Hofanlagen oder Übungsplatz, gefahren werden dürfen” so König weiter.

Nutzt man solche frei verkäuflichen Fahrzeuge dennoch im öffentlichen Verkehrsraum, machen sich die Nutzer und die Erziehungsberechtigten nach dem Pflichtversicherungsgesetz strafbar.

Weitere Informationen zu Fragen rund um den Betrieb von E-Scootern findet man beispielsweise auf der Seite des Deutschen Verkehrssicherheitsrates unter https://www.dvr.de/themen/e-scooter.

 

Polizeipräsidium Nordhessen


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