Haftstrafe für Schwarzarbeit: 140 000 Euro Schaden

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Wegen Hinterziehung von Sozialabgaben für seine Mitarbeiter ist ein einschlägig vorbestrafter Bauunternehmer am Donnerstag vom Landgericht Frankfurt zu einem Jahr und neun Monaten Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt worden. Noch während einer laufenden Bewährungszeit hatte der Firmeninhaber seit 2007 erneut nur einen geringen Teil des Verdienstes seiner rund 20 Arbeitnehmer bei der Renten- und Krankenversicherung angemeldet. Den Rest erhielten die Arbeiter schwarz auf die Hand. Den Versicherungsträgern entstand ein Schaden von mindestens 140 000 Euro. Bereits in einem früheren Prozess hatte der Angeklagte diese Strafe erhalten. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil jedoch aus formalen Gründen auf. Gleichwohl wurde das Strafmaß im zweiten Prozess bestätigt. Zusätzlich verhängten die Richter ein vierjähriges Berufsverbot.

 

 

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