Eva Kühne-Hörmann: „Der Kompromiss ist eine gute Lösung.“

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Hessen – Justizministerin Eva Kühne-Hörmann hat den Kompromiss zum Thema Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche begrüßt. „Damit sind zwei wichtige Ziele erreicht worden. Erstens, dass jede Frau sich umfassend informieren kann, denn mir ist wichtig, dass jede schwangere Frau Zugang zu einer guten und ergebnisoffenen Beratung hat. Und zweitens, dass das grundsätzliche Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche erhalten bleibt. Denn der § 219a StGB war niemals ein reaktionärer Paragraf, sondern von Beginn an ein Kompromiss zwischen der Verpflichtung zum Schutz des ungeborenen Lebens und der Freiheit schwangerer Frauen, selbst über ihr Leben zu entscheiden“, so Eva Kühne-Hörmann heute in einer ersten Reaktion.

„Werbung für Schwangerschaftsabbruch bleibt strafbar.“

„Insbesondere der Erhalt des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche ist ein wichtiges Signal zum Schutz des ungeborenen Lebens. Auch künftig dürfen weder Pharmaunternehmen noch sonstige Drittanbieter für Schwangerschaftsabbrüche werben. Den Ärztinnen und Ärzten, die künftig sowohl die Information über, als auch den Schwangerschaftsabbruch selbst durchführen dürfen, wird eine große ethische Verantwortung übertragen“, so die Justizministerin.

„Eine Beratungslösung gibt es in vielen Rechtsbereichen. Sie haben den Zweck, vor übereilten Entscheidungen zu schützen und die Tragweite von Entscheidungen zu verdeutlichen. Vom Schwangerschaftsabbruch gibt es eben keinen Rücktritt. Deshalb war es wichtig, Drittanbietern keinen Markt für Schwangerschaftsabbrüche zu eröffnen“, so Kühne-Hörmann, die in diesem Zusammenhang die Debatte über § 219a StGB kritisierte.

„Über Monate wurde in der Öffentlichkeit der Eindruck erweckt, als gäbe es für Frauen in Notlagen keinerlei Beratungsstellen oder nur einseitige Informationen. Dabei ging es in der Debatte überhaupt nicht um Informationsverbote, sondern um Werbeverbote für Schwangerschaftsabbrüche. Seit Jahrzehnten ist es in Deutschland möglich abzutreiben, wenn man sich vorher beraten lässt. Es ging einzig darum, die Qualität der Beratung zu bewahren und auszubauen, was uns mit dem Kompromiss gelungen ist“, so Kühne-Hörmann.

 

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