Drittes Dienstrechtsänderungsgesetz mit wichtigen Verbesserungen für den öffentlichen Dienst
Wiesbaden. Anlässlich der heutigen dritten Lesung des Gesetzentwurfs zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (Dienstrechtsänderungsgesetz) durch die Regierungsfraktionen im Hessischen Landtag unterstrich Innenminister Peter Beuth die Notwendigkeit zeitgemäßer rechtlicher Rahmenbedingungen für einen attraktiven öffentlichen Dienst. Schwerpunkt der geplanten Änderungen bildet neben zahlreichen kleineren Verbesserungen und praktischen Anpassungen auch die Einführung einer Angriffsentschädigung. Sie gilt für Beamte und Tarifbeschäftigte gleichermaßen, aber künftig auch für Aktive der Freiwilligen Feuerwehr und des Katastrophenschutzes sowie kommunale Mandatsträger in Hessen. Zusätzlich zu anderen im Zusammenhang mit Angriffen entstehenden Leistungsansprüchen soll Betroffenen künftig eine Dienstunfallfürsorgeleistung in Höhe von 2.000 Euro gewährt werden.
„Tagtäglich stehen die Beschäftigten des Landes, die Freiwilligen Feuerwehren und der Katastrophenschutz sowie unsere kommunalen Mandatsträger mit ihrer Arbeit oder ihrem ehrenamtlichen Einsatz für unser Gemeinwesen ein. Sie sind häufiger als andere Gruppen in unmittelbarem Kontakt mit den Bürgern und in erster Linie von einer zunehmenden Verrohung des Alltags betroffen. Neben der bereits erreichten Strafverschärfung bei Attacken gegen sie und der konsequenten Strafverfolgung solcher Taten ist die Einführung einer Angriffsentschädigung ein wichtiges Signal der Verbundenheit und Unterstützung. Darüber hinaus enthält die Gesetzesänderung weitere sinnvolle Verbesserungen und an die aktuelle Gesetzgebung des Bundes angepasste Neuerungen, mit denen der öffentliche Dienst für die Beschäftigten attraktiv gehalten und das Arbeitsumfeld weiter verbessert und zukunftsfähig fortentwickelt werden kann“, so Innenminister Peter Beuth.
Das hessische Dienstrecht umfasst unter anderem folgenden Punkte:
- Nachbesserungen bei der Anerkennung von Laufbahnbefähigungen im Hessischen Beamtengesetz und in der Hessischen Laufbahnverordnung.
- Einrichtung eines neuen Laufbahnzweigs „Digitale Verwaltung“.
- Leichterer Zugang zum Unfallausgleich für Beamtinnen und Beamte, die regelmäßig gefährliche Dienstaufgaben erfüllen (z.B. Einsatzdienst der Polizei und Feuerwehr)
- Beihilfeverbesserungen für Familien, Ehe- und Lebenspartnerinnen- und -partner sowie für Anwärterinnen und Anwärter.
- Anhebung des Höchstalters für Bewerber des gehobenen Polizeivollzugsdienstes von 32 auf 36 Jahren sowie Ermöglichung einer einmaligen erneuten Teilnahme am Auswahlverfahren nach Ablauf von drei Jahren.
- Flexibilisierung der Personalratstätigkeit durch Video- und Telefonkonferenzen.
- Schaffung von finanziellen Regelungen zur Rufbereitschaft, die den gestiegenen Anforderungen im öffentlichen Dienst Rechnung trägt.
- Regelungen bei schweren Dienstvergehen von Ruhestandsbeamtinnen und -beamten.
- Erweiterung des Kreises der politischen Beamtinnen und Beamten um die Präsidentin bzw. den Präsidenten des Hessischen Landeskriminalamts (HLKA) zur Umsetzung strategischer Richtungsentscheidungen.
HMDIS
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