Bernd Lucke (LKR): Kein Fahrverbot in Wiesbaden ist ein Ausdruck der Vernunft

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Berlin (ots) Prof. Bernd Lucke (LKR) begrüßt die Einigung, die vor dem Wiesbadener Verwaltungsgericht zwischen dem Land Hessen, der Stadt Wiesbaden und der Deutschen Umwelthilfe (DUH) erzielt wurde.

Die Einigung ist sicher angemessen, weitsichtig und berücksichtigt die Interessen aller, auch der Autofahrers. Wegen der nur geringfügigen Überschreitung des EU-Grenzwertes wäre ein Fahrverbot auch nicht verhältnismäßig gewesen, wie selbst die EU inzwischen mitteilt und die deutschen Pläne von Überschreitungsregelungen akzeptiert.

Lucke hatte nicht nur in Brüssel immer wieder an die Vernunft aller Beteiligten appelliert und die in der EU geltenden zu niedrigen Grenzwerte wiederholt kritisch hinterfragt, da sie in einigen Städten bereits zu Fahrverboten geführt haben.

“Neue, schwerwiegenden Argumente von Experten rechtfertigen eine neue Betrachtung der Grenzwerte, die letztlich nicht wissenschaftlich sondern politisch festgelegt werden”. Lucke fordert eine sachliche Debatte über Feinstaub/Stickoxid-Grenzwerte.

“Die Grenzwerte müssen schnellstens überprüft werden, damit endlich Klarheit und Vernunft herrscht. Hierfür gibt es in der Wissenschaft übliche Standards, Beobachtungsstudien sind keinesfalls ausreichend”, so Lucke. “Bis das Ergebnis dieser Studien vorliegt, sollten die Fahrverbote ganz offiziell ausgesetzt werden. Es kann nicht sein, dass die Diskussion auf dem Rücken von “Otto-Normalverbraucher” ausgetragen wird, der durch den Wertverlust seines Dieselautos praktisch teilenteignet wird”. Es ist übrigens ein Skandal, dass die deutsche Regierung sich über viele Jahr nicht für die EU-Grenzwerte interessiert hat, die schon lange bestehen.

Auch für Lucke ist eine beständige Verbesserung der Luftqualität von großer Bedeutung. “Es kann aber nicht Sinn des Umweltschutzes sein, gut erhaltene Autos in Unmengen zu verschrotten – das ist nicht umweltfreundlich”.

“Die Politik ist gefordert, endlich mit einem Moratorium zu reagieren, bis eine wissenschaftliche Grenzwertüberprüfung erfolgt ist”.

 

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