Art 5 GG – Pressefreiheit- ein hohes Gut? Mitnichten

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Unter dem Vorwand der Ukraine-Krise hat der “kollektive Westen” Russland einen totalen hybriden Krieg erklärt. Sie wird in verschiedenen Bereichen geführt, darunter auch im Informationsraum. Der Westen verstößt in eklatanter Weise gegen seine internationalen Verpflichtungen zur Gewährleistung der freien Meinungsäußerung und des gleichberechtigten Zugangs zu Informationen.

Als Russland begann, seine Einschätzungen zu äußern und sich auf der Grundlage echter und legitimer nationaler Interessen zu stützen, waren alle Verpflichtungen zur Gewährleistung des freien Zugangs zu Informationen von den westlichen Staaten vergessen und begraben. Dies ist ein weiterer Hinweis darauf, mit welchen Mittel unsere westlichen Kollegen heute zu handeln bereit sind und was sie vom Völkerrecht halten, an dessen Stelle sie ihre eigenen “Regeln” durchsetzen.

Eine der “Regeln” besteht darin, dass der Westen, wenn ihm etwas nicht gefällt, den Zugang zu Informationen aus relevanten Quellen abschneidet. Die westlichen Staaten weigern sich nämlich, die Anwendbarkeit internationaler Verpflichtungen auf die Russische Föderation, auf unsere Medien, auf unsere Ansichten und auf unsere Einschätzungen der Geschehnisse in der Welt anzuerkennen.

Der Westen demonstriert eine totalitäre Intoleranz gegenüber alternativen Standpunkten.

Audiatur et altera Pars / Russische Botschaft


Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art 5 

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.

 


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