Conterganopfer begrüßen neues Gesetz

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Contergannetzwerk Deutschland e.V. – Gemeinnütziger Verein Vorsitzender: Christian Stürmer

Wir freuen uns, dass mit dem am 20.05.2021 vom Deutschen Bundestag verabschiedeten Conterganstiftungsänderungsgesetz die Situation der Conterganopfer nochmal verbessert wird. Dass Engagement der demokratischen Abgeordneten zu diesem Thema ist immer etwas, was wir wieder sehr dankbar zur Kenntnis nehmen.

Despektierlich verbleibt allerdings das Verhalten der AfD, wenn der Conterganskandal, wie in der Contergan-Bundestagsdebatte geschehen, instrumentalisiert wird, um Gegnerschaften gegen Covid-19-Impfungen zu begründen.

„Hiergegen verwahren wir uns!“, so der gewählte ordentliche Betroffenenvertreter im Stiftungsrat der Conterganstiftung und zugleich Bundesvorsitzender des Contergannetzwerkes Deutschland e.V.

Mit dem neuen Gesetz wird zum einen Stiftungsvermögen aufgelöst, woheraus die Geschädigten je nach Schwergrad der Schädigung gestaffelt jährliche Sonderzahlungen erhalten haben. Durch die Auflösung dieses Stiftungsvermögens bekommen die Geschädigten einmalig durchschnittlich  16.-17.000 Euro.

„Dies ist eine große Hilfe für die Betroffenen in der Vorbereitung auf den Lebensabend“, so Udo Herterich, stellvertretender Betroffenenvertreter im Stiftungsrat der Conterganstiftung und Landesvorsitzender des Interessenverband Contergangeschädigter Nordrhein-Westfalen e.V. .

Christian Stürmer ergänzt: „Wie freuen uns, es in einem gemeinsamen Kraftakt, zusammen mit dem Stiftungsvorstand, erreicht zu haben, dass die Auszahlungen bereits im kommenden Jahr und nicht erst im Sommer 2023 erfolgen“. Ferner sieht das Gesetz vor, vom Kapitalstock der Stiftung 5 Mio. Euro für Projekte nutzbar zu machen. “Hinsichtlich dieser Projekte fordern wir aber, dass die Betroffenen, bzw. ihre Vertreter, mehr Mitbestimmungsrecht erhalten“, sagt Udo Herterich.

Auch regelt das Gesetz, dass künftig regelmäßig keine Schadenspunkte aberkannt werden können. Hierzu Stürmer: „Das führt dazu, dass nun die Geschädigten frei von Angst, bereits einmal erfolgte Anerkennungen von Schäden wieder zu verlieren, Revisonsanträge (d.h. auf Erhöhung ihrer Leistungen) stellen können“. „Hierbei“, so Stürmer weiter, „muss in einem nächsten Schritt auch an die entsprechenden Fälle der Vergangenheit gedacht werden.“

Abschließend wird in dem Gesetz der Stiftungsname modifiziert und „behinderte Menschen“ gestrichen, da die Zuständigkeit der Conterganstiftung für Contergangeschädigte bereits das Vorlie-gen entsprechender Behinderungen impliziert. „Wenn die AfD das `seltsam` findet1, wie sie im Familienausschuss des Deutschen Bundestages erklärt hat“, so Christian Stürmer und Udo Herterich gemeinsam, „zeigt sich, dass der Geist moderner Inklusionspolitik bei manchen noch nicht vollständig angekommen ist“.

Contergannetzwerk Deutschland e.V. – Gemeinnütziger Verein


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