„Wichtiges Zeichen gegen ‚Bengalos‘ in deutschen Stadien“

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  1. IMK folgt hessischer Forderung nach Strafverschärfung bei Pyroeinsatz

Wiesbaden/Magdeburg. Die Innenministerkonferenz (IMK) hat in Magdeburg beschlossen, dass das bereits verbotene Abbrennen von Pyrotechnik in oder gegen Menschenmengen härter bestraft werden soll. Damit folgen die Innenminister und -senatoren der Länder auf ihrer 209. Tagung einer Initiative des Hessischen Innenministers Peter Beuth. Wie hoch das Strafmaß nach dem Sprengstoffgesetz tatsächlich ausfallen soll, wird nun im Rahmen einer IMK-internen Arbeitsgruppe geprüft. Immer wieder kommt es insbesondere bei Fußballspielen zum Abbrennen sogenannter „Bengalos“. Alleine in der letzten Saison wurden in den ersten drei Ligen 17 Polizisten und 32 Unbeteiligte durch Pyrotechnik verletzt.

Der Hessische Innenminister Peter Beuth begrüßte die Entscheidung: „Damit setzen die Innenminister ein wichtiges Zeichen gegen ‚Bengalos‘ in deutschen Fußballstadien. Die geplante Strafverschärfung richtet sich nicht gegen friedliche Fans, die ihre Mannschaft anfeuern wollen. Es geht darum, rücksichtslosen Chaoten eine klare Grenze aufzuzeigen. Wer seine Mitmenschen mit mehr als 1.000 Grad heißen Fackeln gefährdet, muss härter bestraft werden als bisher. Es ist wichtig, dass die Vereine, die eigentlich für die Sicherheit in den Stadien zuständig sind, ebenso ihrer Verantwortung nachkommen und Gewaltsuchende oder gewaltgeneigte Krawallmacher lebenslang aus ihren Arenen verbannen. Dafür müssen sie sich von den Problemfans klar, deutlich und dauerhaft distanzieren.“

Nach der hessischen Initiative soll der Einsatz explosionsgefährlicher Stoffe in oder gegen Menschenmengen mit mindestens einem Jahr geahndet werden. Hierfür muss das Sprengstoffgesetz entsprechend geändert werden. Bisher wird das unerlaubte (soweit folgenlose) Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen als Ordnungswidrigkeit mit einem – von Land zu Land unterschiedlichem – Bußgeld behandelt.

„Eine klare und unmissverständliche Sanktionierung in Form einer Gefängnisstrafe spricht eine eindeutige Sprache und sollte ein weiteres Instrument sein, um für Sicherheit und Ordnung im Stadion zu sorgen“, betonte Peter Beuth. Die drohende Haft entfalte aus kriminologischer Sicht sowohl eine general- wie auch spezialpräventive Wirkung. Da Straftaten ausnahmslos durch die Polizei erfasst und ermittelt werden, würde sich ein weiterer Effekt der Strafverschärfung auch in einer strikteren Erfassung und Verfolgung von Verstößen gegen das Abbrennen von Pyrotechnik zeigen.

Einer Erlaubnis von sogenannter „kalter“ Pyrotechnik in deutschen Stadien hatte der Hessische Innenminister bereits eine klare Absage erteilt. „Auch sie ist mit erheblichen Unfallrisiken bei großen Menschenansammlungen wie beispielsweise Brand- und Rauchgasverletzungen oder Knalltrauma verbunden, weswegen sie nicht zum Einsatz kommen darf. Nach Bewertung der Sicherheitsbehörden sind auch 200 oder 300 Grad heiße Fackeln brandgefährlich für jeden Stadionbesucher, denn sie können ebenso zu schweren Verletzungen führen. Deshalb sind sie auch zurecht verboten“, bekräftigte Peter Beuth. 

Hessisches Ministerium des Innern und für Sport


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