Viele Fragen beantwortet

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Kassel – Am Montag, 12. März 2018 und Dienstag 13.März hat der Erörterungstermin im Raumordnungsverfahren für die geplante Salzabwasserleitung der Kali + Salz GmbH von Philippsthal an der Werra bis zur Oberweser stattgefunden.

Etwa 150 Einwenderinnen und Einwender sowie  Vertreterinnen und Vertreter von Kommunen und Behörden nahmen in der Mehrzweckhalle in Vellmar-Frommershausen die Gelegenheit wahr, wichtige Aspekte und Grundlagen für das Verfahren nochmals darzulegen, näher zu begründen und noch offene Fragen zum Antrag zu ermitteln. Die Antragstellerin, die K+S Kali GmbH, Werk Werra, hatte die Möglichkeit, das Vorhaben zu erläutern. Der Erörterungstermin hat damit seine Funktion erfüllt, für die Raumordnungsbehörde beim Regierungspräsidium Kassel ergänzend Sachverhalte aufzuklären und ggf. auch weitere Untersuchungs- und Darstellungserfordernisse sowie Einigungsmöglichkeiten aufzuzeigen.

Das Regierungspräsidium als verfahrensführende Behörde zeigte sich zufrieden mit den Ergebnissen und Erkenntnissen aus dem Termin. Wenn die noch nachzuarbeitenden Antragsbestandteile vorliegen, soll als Nächstes die landesplanerische Beurteilung zum Abschluss des Raumordnungsverfahrens (ROV) erarbeitet werden. Diese bezieht alle Aspekte und Erkenntnisse zur Beurteilung der Raum- und Umweltverträglichkeit ein und wägt dabei ab, was in welchem Umfang insgesamt raumverträglich ist. Das Ergebnis des ROV bildet die Grundlage und den Rahmen für das nachfolgende Genehmigungsverfahren. Ob dann tatsächlich gebaut wird, hängt aber auch davon ab, wie das Erfordernis bzw. die Optionalität der Leitung durch den Weserrat beurteilt wird.

Hauptaspekte in der Diskussion waren die auch schon in den vorausgegangenen Beteiligungen benannten Punkte:

  • Ist das Vorhaben überhaupt erforderlich?
  • Sind die mit dem Vorhaben verbundenen Eingriffe in Landschaft, Landwirtschaft, Wald und Flussraum sowie in das Gewässer verhältnismäßig?
  • Ist die Größe der Anlage, d.h. die Rohrfernleitung, vor allem aber die Dimensionierung der Becken, die zur Einleitsteuerung gebaut werden sollen, gerechtfertigt und nachvollziehbar?
  • Ist die Herleitung der Einleitstellen und der Suchräume für die Beckenstandorte nachvollziehbar?
  • Werden alle fachrechtlichen Vorgaben vor allem das Wasserrecht und der Bewirtschaftungsplan für die Weser beachtet?
  • Sind die Auswirkungen für die betroffenen Räume und Schutzgüter (Menschen, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser etc.) hinreichend erhoben und beschrieben?
  • Welche weiteren Fragen und Anforderungen gibt es an die Antragstellerin?

Der Antrag der K+S umfasst die folgenden Anlagenbestandteile und Kenndaten

  • eine Rohrfernleitungsanlage vom Werk Werra zu einer Speicherbeckenanlage nahe der Einleitstelle (ca. 135 Km Länge, Durchmesser 400 mm, unterirdisch)
  • eine Speicherbeckenanlage Oberweser, Suchraumgröße ca. 30 Hektar, Volumen bis zu 750.000 Kubikmeter, Flächenanspruch ca. 25 Hektar (der Antrag enthält drei aus Sicht des Antragstellers alter-nativ als Standort geeignete Suchräume)
  • eine Abstoßleitung zwischen Speicherbecken und Einleitungsstelle in die Weser (2x Durchmesser 600 Millimeter oder 1x Durchmesser 1000 Millimeter, teilweise unterirdisch)
  •             ein Einleitbauwerk in die Weser

Die wasserrechtliche Genehmigung einer Einleitung in die Weser ist kein Bestandteil des ROV. Diese wird zu einem späteren Zeitpunkt in einem eigenen Verfahren geprüft und entschieden.

 

 

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