„Wir werden jedem Verdacht nachgehen“

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Ermittlungen gegen Polizisten: Innenminister informiert Abgeordnete

Wiesbaden. Anlässlich laufender Ermittlungen im Zusammenhang mit extremistischen Verdachtsfällen bei der hessischen Polizei hat Innenminister Peter Beuth heute die Mitglieder des Innenausschusses im Hessischen Landtag informiert. Dabei unterstrich er die Entschlossenheit der hessischen Polizei nach rascher und lückenloser Aufklärung. „Polizisten haben mit beiden Beinen fest auf dem Boden der freiheitlichen demokratischen Grundordnung zu stehen. Das Vertrauen der Bevölkerung in unsere Schutzleute ist ein hohes Gut und muss mit Entschlossenheit und Konsequenz verteidigt werden. Wir werden jedem auch noch so geringen Verdachtsmoment nachgehen und sollten sie sich bestätigen, Straftaten oder Fehlverhalten mit aller Härte ahnden“, so Peter Beuth.

 

Der Minister betonte, dass die Verfassungstreue und das uneingeschränkte Eintreten für die freiheitliche demokratische Grundordnung bereits von der Auswahl neuer Anwärter bis zum täglichen Dienst jedes Polizisten ein unveräußerliches Element des Berufes darstelle. „Ich lasse nicht zu, dass mehr als 14.000 Polizeibeamte unter den Verfehlungen einiger Kollegen leiden müssen. Extremismus zu erkennen und ihm entschlossen entgegenzutreten, erwarte ich aber von jedem Polizisten. Auffälliges Verhalten kann neben dem Dienstweg auch jederzeit dem Ansprechpartner der Polizei mitgeteilt werden“, sagte Peter Beuth.

 

Der Innenminister erklärte, dass alle aktuell bekannt gewordenen Vorfälle unverzüglich und mit Nachdruck verfolgt wurden und – soweit staatsanwaltschaftliche Ermittlungen dadurch nicht gefährdet waren – disziplinarische Maßnahmen eingeleitet wurden. „Gegenüber allen bisher ermittelten tatverdächtigen Polizeibeamten wurde das Verbot der Ausübung der Dienstgeschäfte ausgesprochen“, unterstrich Peter Beuth.

 

Ausgang des Tatverdachts gegen Polizeibeamtinnen und -beamte des Polizeipräsidiums Frankfurt am Main waren Ermittlungen wegen eines Bedrohungssachverhaltes.

 

Sachverhalt 1: Bedrohungsschreiben gegen eine Rechtsanwältin

Am 2. August 2018 erhielt eine Rechtsanwältin ein Telefax. Die Frau war auch als Nebenklägerin im „NSU-Prozess“ und in verschiedenen Verfahren im Zusammenhang mit islamistischen Gefährdern tätig. Darin wurde sie beleidigt und ihre zweijährige Tochter mit dem Tode bedroht. Das Fax endet mit der Schlussformel „Gruss NSU 2.0“. Nach Anzeige des Sachverhalts durch die Anwältin beim Hessischen Landeskriminalamt und Durchführung einer Gefährdungsbewertung nahm das zuständige Polizeipräsidium Frankfurt unverzüglich Ermittlungen auf. Ein konkreter Tatnachweis zum Absender des Telefax liegt bis heute nicht vor.

 

Sachverhalt 2: Abfrage persönlicher Daten im Polizeisystem 

Da das Telefax Detailangaben über die Rechtsanwältin enthielt, die nicht in öffentlich zugänglichen Quellen verzeichnet sind, überprüften die Ermittler, ob Personaldaten über die polizeilichen Auskunftssysteme in der Vergangenheit abgefragt worden waren. Dabei stellten sie eine Abfrage in zeitlicher Nähe fest. Diese war von einem Standardarbeitsplatz des 1. Polizeirevieres in Frankfurt am Main vorgenommen worden. Nachdem die Kennung des Abfragers vorlag, wurde der Vorgang am 4. September 2018 der Staatsanwaltschaft vorgelegt. Am 11. September wurde ein Durchsuchungsbeschluss vollstreckt. Auf dem privaten Mobiltelefon einer der Polizei zugehörigen Person wurde dabei ein Chatverkehr festgestellt, der den Anfangsverdacht von Verstößen gegen die Paragraphen 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) und 130 (Volksverhetzung) Strafgesetzbuch begründete.

 

Sachverhalt 3: Privater WhatsApp-Chat

In diesem geschlossenen, privaten WhatsApp-Chat hatten sich Personen unter anderem mit rechtsextremistischem Gedankengut ausgetauscht. Der Chat umfasste fünf namentlich bekannte Mitglieder, bei denen es sich um Polizeibeamtinnen und -beamte handelte. Um die weiteren Ermittlungen nicht zu gefährden, wurden in Absprache mit der zuständigen Staatsanwaltschaft zunächst keine offenen Maßnahmen im Hinblick auf die Tatverdächtigen vorgenommen, sondern intensiv weiterermittelt. Das Verfahren gegen die Teilnehmer der Chatgruppe wurde der Staatsanwaltschaft am 5. Oktober 2018 vorgelegt.

Am 25. Oktober wurden Durchsuchungsbeschlüsse bei den restlichen vier Personen des Chats in Frankfurt, Darmstadt, Kirtorf und Wetter (Landkreis Marburg-Biedenkopf) vollstreckt. Den beteiligten fünf Beamtinnen und Beamten wurde umgehend das Führen der Dienstgeschäfte verboten. Im Rahmen der Durchsuchungen wurde umfangreiches Datenmaterial sichergestellt, dessen Auswertung weiterhin andauert. Konkrete Erkenntnisse, die eine Verbindung der Beschuldigten wegen der Teilnahme an dem Chat zu dem Drohschreiben herstellen, liegen bisher nicht vor. Die Ermittlungen dazu werden weiterhin intensiv geführt. Im Zuge der Ermittlungen wurden weitere Personen identifiziert, die zumindest temporär an der Chatgruppe teilnahmen. Daraus ergaben sich zwei weitere Beschuldigte, darunter ein Polizeibeamter. Bei diesem wurde ein Durchsuchungsbeschluss am 12. Dezember vollstreckt. Auch ihm wurde das Führen der Dienstgeschäfte untersagt.

Übernahme der Ermittlungen durch das LKA

Aufgrund der Ausweitungen der Ermittlungen in Frankfurt am Main und weil aktuell weitere Verdachtsfälle in anderen als den bisher geschilderten Sachverhalten vorlagen, hat das Landespolizeipräsidium am 12. Dezember entschieden, das Hessische Landeskriminalamt (HLKA) zu beauftragen, die Ermittlungen zu bündeln. Die Übernahme erfolgte am 14. Dezember 2018 mit der Einrichtung einer Arbeitsgruppe (AG) im HLKA unter Leitung eines erfahrenen Kriminalbeamten des höheren Dienstes und starker personeller Ausstattung. Darüber hinaus wird die AG auch andere Verdachtsfälle mit extremistischen Bezug, die nach derzeitigen Erkenntnissen nicht in Verbindung zu den drei genannten Sachverhalten stehen, untersuchen.

Hess. Ministerium des Inenrn und für Sport


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