Wessen Wahlprogramm ist das? Mithilfe erforderlich

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Folgendes Wahlprogramm für die bevorstehende Hessenwahl wurde uns zugleitet.

Wir würden es gern identifizieren.

Es liest sich schon mal ziemlich interessant.

Haben sie eine Idee von welcher Partei das sein könnte?

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Innere Sicherheit und Rechtsstaatlichkeit

Die Schaffung und Aufrechterhaltung der inneren Sicherheit sind Kernaufgaben unseres Staates. Innere Sicherheit ist das Fundament und damit Grundvoraussetzung für ein funktionierendes Staatswesen. Sie garantiert ein friedliches und geordnetes Zusammenleben der Menschen in unserem Land. Sie ermöglicht unseren Bürgern, sich in freier Selbstbestimmung in Wirtschaft, Kultur, Gesellschaft und Politik zu engagieren, und so die Grundlagen für Wohlstand und Frieden zu schaffen und weiterzuentwickeln.

Wir werden dafür Sorge tragen, dass Hessen ein starkes und wehrhaftes Land wird, das seine Bürger vor Gewalt, Kriminalität und Terror schützt sowie Recht und Ordnung durchsetzt und aufrechterhält. Die Bürger sollen in größtmöglicher Sicherheit leben können.

2.1 Grundsätze
1. Recht und Gesetz gelten für jeden. Ihre Anwendung muss für alle die gleichen Konsequenzen haben. Urteile mit Herkunfts-, Kultur-, Ideologie- oder Religionsrabatt darf es nicht geben. Die politische Gesinnung darf keinen Einfluss auf die Strafzumessung haben.
2. Die Unabhängigkeit der Justiz muss gestärkt werden. Eine politische Einflussnahme darf es nicht geben.
3. Die Polizei muss zur Sicherheit der Bürger verdachtsunabhängige Kontrollen (Schleierfahndung) landesweit, insbesondere an bekannten Kriminalitätsschwerpunkten durchführen können.
4. Kriminelle Ausländer sind unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus nach Verbüßung ihrer Strafe konsequent abzuschieben. Gegen ausländische Extremisten, Gefährder und Gewalttäter ist ein dauerhaftes Einreiseverbot zu verhängen.
5. Ausreisepflichtige Personen, die nicht freiwillig ausreisen, sich einer Abschiebung widersetzen oder sich der Abschiebung entziehen, sind in Justizvollzugsanstalten mit entsprechenden Abschiebehaftplätzen oder vergleichbaren Einrichtungen bis zu ihrer Abschiebung unterzubringen.
6. Um unsere Bürger jederzeit vor Straftätern schützen zu können, sind eine hinreichende Zahl an Haftplätzen in Justizvollzugsanstalten und Abschiebeeinrichtungen durch Aus- und Neubau einzurichten.
7. Um die Bevölkerung angemessen zu schützen, müssen Täter, die Straftaten gegen das Leben begangen haben, der Öffentlichkeit bekannt gegeben werden. Dabei sind umfassende Informationen zur Person sowie genaue Tatumstände bekannt zu geben. Hierbei muss Opferschutz vor Täterschutz die oberste Priorität haben!
8. Das Landesamt für Verfassungsschutz muss seinen originären Aufgaben nachgehen und darf nicht missbraucht werden, um die Meinungsfreiheit zu unterdrücken oder einzuschränken.
2.2 Gefahrenabwehr und Strafverfolgung Wir brauchen unsere Sicherheitsorgane und wollen ihnen vertrauen
2.2.1 Sicherheit im öffentlichen Raum
2.2.1.1 Polizei vor Ort
Freiheit braucht Sicherheit. Jeder Bürger soll sich zu jeder Zeit angstfrei in der Öffentlichkeit bewegen können. Deshalb fordern wir eine, für die Bürger wahrnehmbare, Polizeipräsenz und geeignete technische Hilfsmittel an öffentlichen Plätzen und Einrichtungen.

2.2.1.2 Angsträume und No-Go-Areas
Angsträume und No-Go-Areas dürfen in unserem Land nicht geduldet werden. Wo gefährliche und rechtsfreie Räume bereits entstanden oder gerade im Entstehen sind, sind zur Wiederherstellung und Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung sowie zur Durchsetzung geltenden Rechts, unabdingbar
konsequent ausreichend Polizeikräfte einzusetzen. Hierzu zählt erforderlichenfalls auch die Einrichtung von Polizeiposten.
2.2.2 Besondere Kriminalitätsschwerpunkte

2.2.2.1 Organisierte Kriminalität (OK), Clan- und Bandenkriminalität

Kriminelle Organisationen müssen gezielt und nachhaltig bekämpft werden. Ihre kriminellen Strukturen sind aufzudecken und zu zerschlagen. Ihr Einfluss auf Politik, Verwaltung, Justiz oder die Wirtschaft müssen unterbunden werden. Hohe Haftstrafen, Vermögensabschöpfung und die konsequente Ausweisung von ausländischen OK-Mitgliedern müssen zur Regel werden. Hierzu sind umfangreich neue Stellen bei Polizei und Justiz, speziell für die Bekämpfung der Organisierten Kriminalität und der Geldwäschekriminalität einzurichten. Eine fachspezifische Ausbildung ist sicherzustellen.
2.2.2.2 Sexualdelikte zum Nachteil von Kindern (Pädokriminalität) Sexueller Kindesmissbrauch, Kinderpornografie, Kinderprostitution und Kinderhandel sind entschieden zu verfolgen. Die Opfer leiden oft ihr Leben lang aufgrund der Taten. Verurteilte Sexualstraftäter, die eine nicht kalkulierbare Gefahr darstellen, sind über eine Haftstrafe hinaus, konsequent in Sicherungsverwahrung zu nehmen. Da dieser Deliktsbereich ein gesamtgesellschaftliches Problem darstellt, ist eine öffentliche Diskussion und eine flächendeckende Aufklärung notwendig.

2.2.2.3 Politischer Extremismus
Politischer Extremismus stellt mit seinen antidemokratischen Ideologien eine Gefahr für unseren Verfassungsstaat dar. Er bedroht unsere Freiheit und Lebensweise. Linksextremismus, Rechtsextremismusund Islamismus sind deshalb in gleicher Weise und gleichem Umfang zu bekämpfen.Die gewaltsame Austragung von Konflikten anderer Länder darf nicht auf deutschem Boden stattfinden.Extremistische Propaganda, Fahnen und Symbole müssen verboten und jede Finanzierung von extremistischen Aktivitäten unterbunden werden. Ausländische Extremisten und Gefährder sind konsequent
abzuschieben, und mit einem dauerhaften Einreiseverbot zu belegen. Über die Einstufung „extremistisch“ hat ein Gericht zu entscheiden.

2.2.2.4 Kriminalstatistik
Wir fordern Mut zur Wahrheit in der Kriminalitätsstatistik. Das heißt eine Kriminalstatistik, welche ehrlich, eindeutig und umfassend die Realität darstellt. Der Bürger hat ein Anrecht auf alle Zahlen und Fakten. So muss eine eindeutige Differenzierung von Tatverdächtigen vorgenommen werden: MehrfacheStaatsbürgerschaften sind zu erfassen und entsprechend auszuweisen.

2.2.3 Polizei
2.2.3.1 Einsatzkräfte schützen
Wir wollen diejenigen schützen, die für den Schutz anderer sorgen.Die Polizei soll mit einer Ausstattung, die der Sicherheitslage und den gestiegenen Anforderungen an den täglichen Dienst entspricht, ausgerüstet und regelmäßig weitergebildet werden.Die Polizei muss in die Lage versetzt werden, sich selbst und andere wirksam gegen gewaltsame Angriffe zu schützen. Für Ausschreitungen bei Demonstrationen und Großveranstaltungen muss die Polizei mit wirkungsvollen Distanzmitteln ausgerüstet werden, um Gewalttäter von sich und friedlichen Demonstranten fernzuhalten.

2.2.3.2 Attraktivität und Anerkennung steigern
Um qualifizierte junge Menschen und Seiteneinsteiger für den Polizeiberuf zu begeistern, bedarf es einer besseren Bezahlung und attraktiver Sozialleistungen. Nur so kann die Polizei im Werben um die besten Köpfe mit der freien Wirtschaft konkurrieren.

2.2.3.3 Staatsangehörigkeit
Die deutsche Staatbürgerschaft sowie die uneingeschränkte Identifikation eines jeden Bewerbers mit den rechtsstaatlichen Grundsätzen Deutschlands, müssen zwingende Voraussetzung bei der Einstellung in den Polizeidienst sein.

2.3 Justiz
Die Justiz ist der Garant für Rechtsprechung ohne Ansehen der Person. Darauf wollen wir vertrauen.

2.3.1 Unabhängige Justiz
2.3.1.1 Selbstverwaltung stärken

Um eine politische Einflussnahme zu vermeiden, sollen Staatsanwälte, ebenso wie Richter, nicht mehr vom Justizministerium eingestellt werden. Die Unabhängigkeit der Justiz muss durch eine Selbstverwaltung gestärkt werden.

2.3.1.2 Weisungsfreie Staatsanwälte, unabhängige Richter, Staatsanwälte müssen, wie Richter, weisungsungebunden und unabhängig sein. Staatsanwälte sollen dem Justizminister generell nicht berichtspflichtig sein.

2.3.1.3 Ausreichendes Personal und angemessene Ausstattung
Die Funktions- und Leistungsfähigkeit unserer Justiz bei der Bearbeitung von Straf-, Zivil- und Verwaltungsverfahren, kann nur mit mehr Personal und moderner Technik nachhaltig gesteigert werden. Wir fordern daher eine signifikante Aufstockung des Personals bei Richtern, Staatsanwälten und Verwaltungsangestellten; ebenso die Ausstattung mit schnellem Internet und den Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs. Nur so kann gewährleistet werden, dass die Verfahrensdauer bei Gericht erheblich verkürzt wird und Fristen gewahrt bleiben.

2.4 Verfassungsschutz
Als Teil der Sicherheitsarchitektur des Landes trägt der Verfassungsschutz zum Schutz der freiheitlich demokratischen Grundordnung bei.
2.4.1 Objektiver Verfassungsschutz
2.4.1.1 Verfassungsschutz gewährleisten und vor Missbrauch schützen
Das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) hat in unserer Gesellschaft eine wichtige Funktion. Um diese Funktion erfüllen zu können, muss es unabhängig arbeiten können. Versuche der Beeinflussung des LfV im parteipolitischen Interesse, müssen deshalb entschieden unterbunden werden.
Wir fordern, dass die Einstufung als Verdachtsfall und die Beobachtungen durch den Verfassungsschutz erst dann öffentlich werden, wenn ein Gericht aufgrund der vorgelegten Erkenntnisse die Genehmigung dazu erteilt. Eine fallbezogene Einflussnahme auf den Verfassungsschutz seitens der Politik lehnen wir ab.

Der Präsident des Landesamtes für Verfassungsschutz darf kein politischer Beamter sein!
2.4.1.2 Informationsgewinnung und Zusammenarbeit
Personal und Ausstattung des LfV müssen den Anforderungen gerecht werden. Ein effektiver Informationsaustausch mit allen Verfassungsschutzämtern in Deutschland und den Dienststellen des Staatsschutzes der Polizei ist zu gewährleisten.
2.4.1.3 Extremismusbekämpfung
Jede Form des Extremismus ist vom Verfassungsschutz gleichermaßen zu erfassen und zu beobachten.Schwerpunktsetzungen haben anhand objektiver Kriterien zu erfolgen und sind entsprechend zu begründen.
2.4.1.4 Verfassungsschutzbericht
Die Statistiken im Verfassungsschutzbericht sind für alle Formen des Extremismus in einheitlicher und vergleichbarer Form zu erstellen. Fehlende Angaben in der Statistik sind zu erklären.
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