Vogelgrippe – Auch Stadt Kassel hebt die Stallpflicht für Geflügel auf

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Die Zahl der Fälle von Vogelgrippe ist derzeit deutschlandweit rückläufig. Vor dem Hintergrund einer sich entspannenden Seuchensituation hebt das Amt Lebensmittelüberwachung und Tiergesundheit (Veterinäramt) der Stadt Kassel mit Wirkung vom Samstag, 8. Mai 2021 die Aufstallungspflicht für Geflügel auf. Diese war im März dieses Jahres für bestimmte Risikogebiete angeordnet worden, um Ausbrüche der gefährlichen Tierseuche zu verhindern.
Alexas_Fotos / Pixabay

Richtungsweisend für die Entscheidung zur Aufhebung der Stallpflicht war die aktuelle Risikoeinschätzung des Friedrich-Loeffler-Institutes (FLI). Es kommt zu dem Ergebnis, dass das Ausbreitungsrisiko in Wasservogelpopulationen und das Eintragsrisiko in Geflügelhaltungen und Vogelbestände derzeit als mäßig einzustufen sei. Auch das Verschleppungsrisiko zwischen Geflügelhaltungen wird als mäßig bewertet.

 

„Betroffene Geflügelhalter sind nun zwar nicht mehr rechtlich verpflichtet, die Tiere in Ställen oder überdachten Volieren zu halten. Allerdings ist die Vogelgrippegefahr immer noch nicht vollständig gebannt“, erläutert Dr. Heiko Purkl, Leiter der Abteilung Tierseuchenbekämpfung bei der Stadt Kassel.  Er verweist diesbezüglich auf die weiterhin strikt einzuhaltenden Biosicherheitsmaßnahmen und rät, den Kontakt von Geflügel zu Wildvögeln so weit wie möglich zu vermeiden und den „Freilandauslauf ins Grüne“ freiwillig zu minimieren.

 

Die Aufhebungsverfügung sowie weitere Informationen und verschiedene Merkblätter zum Thema Vogelgrippe sind auf der Homepage der Stadt Kassel unter https://www.kassel.de/service/media/themenseiten/aviaere-influenza-gefluegelpest-vogelgrippe.php eingestellt.

 

Folgende Biosicherheitsmaßnahmen müssen alle Geflügelhalter, also auch Kleinst- und Hobbyhalter, weiterhin ständig einhalten:

  • Keine Tränkung mit Oberflächenwasser, zu dem Wildvögel Zugang haben (dazu gehört z. B. auch gesammeltes Regenwasser von Dachflächen);
  • wildvogelgeschützte Fütterung (nur an Stellen, die für Wildvögel nicht zugänglich sind);
  • wildvogelgeschützte Lagerung von Futter und Einstreu ;
  • Früherkennung der Geflügelpest: Bei gehäuften Todesfällen (mehr als zwei Prozent Geflügelverluste bzw. Todesfälle von drei oder mehr Tieren in 24 Stunden) muss ein Tierarzt hinzugezogen und auf Geflügelpest untersucht werden.

Außerdem besteht für alle Geflügelhalter die gesetzliche Verpflichtung, sich sowohl beim Veterinäramt als auch bei der Hessischen Tierseuchenkasse anzumelden.

 

documenta-Stadt Kassel


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