Verurteilung des Polizistenmörders rechtskräftig!!

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Erbgroßherzogliches Palais mit Brunnen
Foto von Joe Miletzki

Der Mörder (denn das darf man nun getrost schreiben) der den Polizeibeamten am Heiligen Abend erstach  muss Lebenslang ins Gefängnis bei gleichzeitig Feststellung der besonderen Schwere der Schuld.

Der Angeklagte der aus abgrundtiefem Hass auf die Polizei handelte versuchte sich in der Verhandlung zu rechtfertigen, indem er behauptete er habe die Polizeibeamten in UNIFORM nicht als Polizeibeamte erkannt.  Dadurch hätte er sich in einer Notwehrsituation befunden.

Der 46jährige Polizeibeamte verstarb noch am Ereignisort, während sein Kollege durch den Kampfsport erprobten Mörder schwer verletzt wurde.

 

Man sieht es gibt keine noch so dumme Aussage, die nicht von irgendeinem vorgebracht werden könnte.

Der Chef der Polizeidirektion Lahn-Dill, Rolf Krämer. sagte ggü. des HR, dass es eine große Erleichterunggeben würde, dass das Urteil nun rechtskräftig sei: “Damit hat die Gerechtigkeit gesiegt.”

 

Hier das Urteil des BGH:

 

Urteil wegen Polizistenmordes in Haiger rechtskräftig

Beschluss vom 15. August 2017 – 2 StR 222/17

Das Landgericht Limburg an der Lahn hat den Angeklagten u.a. wegen Mordes in Tateinheit mit versuchtem Mord sowie gefährlicher Körperverletzung zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt und die besondere Schwere der Schuld festgestellt.

Nach den Feststellungen des Landgerichts fuhr der Angeklagte am 24. Dezember 2015 in einem Regionalzug ohne Fahrschein. Nachdem der Zugbegleiter eine Polizeistreife hinzugerufen hatte, tötete der Angeklagte einen Polizeibeamten mit mehreren Messerstichen und verletzte dessen Kollegen schwer; er handelte dabei aus Hass auf Polizeibeamte.

Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die gegen dieses Urteil gerichtete Revision des Angeklagten durch Beschluss vom 15. August 2017 als unbegründet verworfen. Das Urteil ist damit rechtskräftig.

Vorinstanz:

LG Limburg (Lahn) 2 Js 59526/15 – 2 Ks

Karlsruhe, den 28. August 2017

Bundesgerichtshof

 

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