Twitter 06.03.2022

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WOW – Hätten wir nicht erwartet auf Twitter

 

 


Nee klar nicht – woher soll die Bauchrednerpuppe auch sowas wissen?


Klaro ist man ein Schwurbler wenn man eine 4fache Mörderin nicht glorifizieren mag.

Und natürlich ein Nazi-  denn NAZI ist immer gut. Vermutlich dreht sich im Köpfchen von magicmartin ja alles.

 


Uppps das kann der doch nicht wirklich meinen oder?

 


 


 



Der absolute Hit heute war aber dieser User: 

Wer kann ihm aushelfen?


Und dieser Mensch ist alles andere als ein Held!




https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__111.html

§ 111 Öffentliche Aufforderung zu Straftaten

(1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) zu einer rechtswidrigen Tat auffordert, wird wie ein Anstifter (§ 26) bestraft.
(2) Bleibt die Aufforderung ohne Erfolg, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe. Die Strafe darf nicht schwerer sein als die, die für den Fall angedroht ist, daß die Aufforderung Erfolg hat (Absatz 1); § 49 Abs. 1 Nr. 2 ist anzuwenden.

 




Jetzt ist es entgültig vorbei und die Postings werden abstrus

Respekt ist das falsche Wort – Er wollte bestimmt Knast sagen.

 


 

 


Trotzdem will niemand mehr den Spiegel lesen – nach so vielen Falschinformationen dort.

 

 


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