Perspektive für Umgehungsstrasse bei Freigericht und Hasselroth

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Das Land ist bereit, mit der Planung einer Ortsumgehung für Freigericht und Hasselroth zu beginnen. Dies hat Verkehrsstaatssekretär Jens Deutschendorf in einem Schreiben an die beiden Gemeindevorstände mitgeteilt. Als Grund nannte er die hohe verkehrliche Wirkung des Projekts. Zuvor bedarf es lediglich noch zustimmender Beschlüsse der beiden Gemeindevertretungen.

Deutschendorf wies darauf hin, dass die Priorität im Landesstraßenbau auf der Sanierung des bestehenden Netzes liegt und sich die begrenzten Mittel für den Neubau deshalb auf Vorhaben von besonderer Dringlichkeit konzentrieren müssen. Die Landesstraßenbaubehörde Hessen Mobil hat deshalb hessenweit 21 für eine Umgehung in Frage kommenden Ortsdurchfahrten im Hinblick auf Unfallhäufigkeit, Lärm- und Schadstoffsituation sowie die erwartete Entlastungswirkung verglichen. Für das Vorhaben Hasselroth-Freigericht ergab sich dabei eine besonders hohe Dringlichkeit.

Realisierung nach langjähriger Planung

Damit besteht nach zehn Jahren wieder Aussicht auf eine Realisierung. Für das Projekt einer Ortsumgehung Freigericht–Hasselroth im Zuge der Landesstraße 3339 war bereits 2011 ein Planfeststellungsverfahren eingeleitet worden. Es wurde jedoch im Jahr darauf wieder eingestellt, weil die Gemeinde Freigericht der vorgelegten Planung nicht zustimmte. 2018 wurde auf Wunsch der beiden Gemeinden ein neuer Anlauf gestartet. Erster Schritt war eine Machbarkeitsuntersuchung für eine alternative Streckenführung.

„Auf dieser Grundlage können wir nun in die konkrete Planung einsteigen“, sagte Staatssekretär Deutschendorf am Dienstag. „Nun müssen die Gemeindevertretungen entscheiden. Denn in Hessen folgen wir dem Grundsatz, Ortsumgehungen ausschließlich im Einklang mit den kommunalen Beschlusslagen zu realisieren.“

 

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OV von Land Hessen

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