Neues Gebäudeenergiegesetz darf die energetischen Anforderungen nicht aufweichen

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Gemeinsamer Brief an Altmaier und Seehofer

Im geplante Gebäudeenergiegesetz sollen mehrere Gesetze und Verordnungen zusammengeführt werden. Doch das darf nicht zur Folge haben, dass durch Öffnungsklauseln oder Flexibilisierungen die bestehenden energetischen Anforderungen an Gebäude aufgeweicht werden.

Infrarotaufnahme eines Einfamilienhauses - Foto: Daniel Hundmaier
Infrarotaufnahme eines Einfamilienhauses – Foto: Daniel Hundmaier

26. Juli 2018 – Das geplante Gebäudeenergiegesetz soll die Energieeinsparverordnung, das Energieeinsparungsgesetz und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz zusammenführen. Doch mit dem neuen Gesetz dürfen die heute schon bestehenden energetischen Anforderungen an Gebäude nicht aufgeweicht werden.

In einem gemeinsamen Brief an die zuständigen Bundesminister Altmaier und Seehofer fordern die Deutsche Umwelthilfe (DUH), die Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz e.V. (DENEFF), der Deutsche Mieterbund (DMB), der Gebäudeenergieberater Ingenieure Handwerker e.V. (GIH) und der NABU, mindestens an dem derzeitigen energetischen Anforderungsniveau für den Wohnungsneubau festzuhalten.

Aus der Wohnungswirtschaft kamen bereits Vorschläge und Forderungen nach sogenannten Öffnungsklauseln, nach einer Umstellung von Anforderungsgrößen, Quartiersbilanzierungen und anderen Flexibilisierungsoptionen, die zu einem Zurückfallen hinter bestehende Energieeffizienzstandards führen. Das lehnen wir als falsch und kontraproduktiv ab.

Betrachtet man die energie- und klimapolitischen Ziele der Bundesregierung, müsste in der Baupraxis eigentlich mindestens der Standard „Effizienzhaus 55“ oder besser erreicht werden. Und im Koalitionsvertrag wurde vereinbart, an den aktuellen energetischen Anforderungen für Bestand und Neubau festzuhalten. Nun darf die Politik aber keinesfalls eine Reduzierung dieses Anforderungsniveaus durch die Hintertür zulassen und damit die Energieeffizienz von Gebäuden zur Nebenrolle degradieren. Die sogenannten Öffnungsklauseln dürfen das im Koalitionsvertrag ausdrücklich genannte „Efficiency First“-Prinzip nicht unterlaufen.

Weitere informationen unter: https://www.nabu.de/news/2018/07/24893.html

 

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