- Markus H. wurde als gefährlich und gewaltbereit eingestuft
- Akte hätte nicht gelöscht werden dürfen
- Zeugen liefern Belege für von H. ausgehende Gefahr
WIESBADEN – „Je mehr Zeugen angehört werden, umso deutlicher wird, dass die Sicherheitsbehörden die Gefahr durch Rechtsextremismus verkannt haben und schon angesichts der zum damaligen Zeitpunkt vorliegenden Erkenntnisse die Akten von Markus H. und Stephan E. nicht hätten gelöscht werden dürfen“, erklärt Stefan MÜLLER, innenpolitischer Sprecher der Fraktion der Freien Demokraten im Hessischen Landtag. Er nimmt Bezug auf die Aussagen von Zeugen in der heutigen Sitzung des Untersuchungsausschusses zum Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Dr. Walter Lübcke. Dort stand Markus H., der Mitangeklagte des später verurteilten Lübcke-Mörders Stephan E., im Mittelpunkt der Betrachtung. „Wir haben heute jede Menge Belege für die von Markus H. ausgehende Gefahr gehört“, sagt Müller.
So habe das Landesamt für Verfassungsschutz Markus H. nach Aussage des damals zuständigen Referatsleiters noch 2011 als gefährlich und gewaltbereit eingestuft. Gerade bei solchen Personen habe immer die Möglichkeit bestanden, dass die Akte auch nach der Prüffrist von fünf Jahren weitergeführt werde, auch wenn in der Zwischenzeit keine neuen Erkenntnisse gewonnen werden konnten. „Zudem stellt sich die Frage, warum nach 2011 plötzlich keine Erkenntnisse mehr zu Markus H. aus der Auswertung seiner Accounts im Internet gezogen wurden, obwohl im Nachhinein klar ist, dass er ohne größere Unterbrechungen aktiv war und rechte Inhalte verbreitet hat“, wundert sich Müller. „Warum dies nicht vom Verfassungsschutz erkannt wurde und Markus H. ebenfalls als abgekühlt eingeschätzt wurde, wird weiter zu untersuchen sein.“
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