Kümpel: „Befristungen helfen beim Einstieg in Arbeit“ // 75.000 Arbeitsplätze in Hessen durch Einschränkungen bei sachgrundloser Befristung bedroht.

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Jürgen Kümpel, Geschäftsführer der Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände (VhU) in Nordhessen, Fachanwalt für Arbeitsrecht

Kassel. Die Zahl der Arbeitslosen im Agenturbezirk Kassel (Stadt und Landkreis Kassel, Werra-Meißner-Kreis) ist im Juni im Vergleich zum Vormonat um 210 auf 14.799 gefallen. Davon entfallen allein auf die Stadt Kassel 160 Personen. Die Zahl der sozialversichert Beschäftigten in Hessen lag im April 2019 bei 2.629.400. Zum Vergleich:  Agenturbezirk Kassel 216.848 Personen (Bestand: 31.12.2018).

Weiterhin auf hohem Niveau sind die offenen Stellen: Im Agenturbezirk Kassel sind dies 4.114.

„Der Anteil der befristeten Stellen liegt in Hessen seit Jahren konstant bei zirka sieben Prozent. Für Personen mit nur wenig oder gar keiner Berufserfahrung bieten befristete Arbeitsverhältnisse die große Chance zum Einstieg in Beschäftigung. Die im Bund geplante Einschränkung der sachgrundlosen Befristung würde in Hessen rund 75.000 Arbeitsplätze bedrohen. Die hessische Landespolitik muss deshalb ihren Einfluss über Parteien und Bundesrat geltend machen, um diese Beschäftigungschancen nicht zu vernichten“, sagt Jürgen Kümpel, Geschäftsführer der Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände (VhU) in Nordhessen.

„Besonders Jugendliche profitieren von der sachgrundlosen Befristung: Rund die Hälfte der unter 25-jährigen, die eine sozialversicherte Beschäftigung aufnehmen, tut dies zunächst befristet. Drei Viertel der befristet Beschäftigten werden anschließend im selben Betrieb weiterbeschäftigt und meistens sogar unbefristet übernommen. Für viele junge Menschen könnte damit die Einschränkung der sachgrundlosen Befristung der Weg in die Arbeitslosigkeit bedeuten“, so Kümpel weiter. Durch das Gesetzesvorhaben ginge den Arbeitgebern bei der Gestaltung von Arbeitsverhältnissen ein wichtiges Flexibilisierungsinstrument im Kern verloren. Gleichzeitig würde der Bürokratieaufwand zur Vermeidung unbefristeter Arbeitsverhältnisse steigen.

Hintergrund

Geltende Regelung: Die Befristung eines Arbeitsvertrags ist nach § 14 Abs. 2 TzBfG auch ohne Angabe eines sachlichen Grundes bis zur Dauer von zwei Jahren zulässig, sofern zuvor mit demselben Arbeitgeber noch kein Arbeitsverhältnis bestanden hat. Innerhalb dieses Zeitraums sind bis zu drei Verlängerungen des Vertrags möglich.

 Gesetzesvorhaben: Nach dem Koalitionsvertrag im Bund sollen Arbeitgeber mit mehr als 75 Beschäftigten den Anteil sachgrundloser Befristungen auf 2,5 Prozent der Belegschaft begrenzen. Daneben soll eine sachgrundlose Befristung nur noch 18 Monate statt bisher 24 Monate zulässig sein, in der nur noch eine einmalige statt bisher eine dreimalige Verlängerung möglich sein soll.

Das Institut für Arbeitsmarkt und Berufsforschung hat errechnet, dass dies bundesweit bis zu 840.000 Arbeitsplätze betrifft. In Hessen könnten damit bis zu 75.000 Stellen nicht mehr ohne Sachgrund befristet werden.


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