Klimaschutz und Tierschutz in der Landwirtschaft

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„Wir haben das klare Ziel, dass Hessen bis 2045 klimaneutral wird. Neben Emissionen aus dem Verkehr und der Industrie, trägt auch die Landwirtschaft zu den Gesamtemissionen bei, die unser Klima direkt oder indirekt aus dem Gleichgewicht bringen. Hier wollen wir ansetzen. Mit dem jetzt überarbeiteten und damit verbesserten Einzelbetrieblichen Förderungsprogramm Landwirtschaft unterstützen wir die landwirtschaftlichen Betriebe noch gezielter dabei, Klimaschutzmaßnahmen umzusetzen. Neben den Maßnahmen zum Klimaschutz werden mit dem Förderprogramm insbesondere Projekte zur Verbesserung des Tierwohls unterstützt. Dazu zählt z.B. der tierwohlgerechte Schweinestall der Familie Schmalz in Hungen mit großen Buchten sowie viel Licht und Luft für die Tiere. Der Neubau wurde im letzten Jahr fertiggestellt und konnte mit rund 270.000 Euro gefördert werden.

Insgesamt stehen in der bis Ende 2022 verlängerten EU-Förderperiode (2014-2020) rund 94 Millionen Euro öffentliche Mittel zur Förderung investiver Vorhaben bereit, davon im Haushaltsjahr 2022 rund 12 Millionen Euro“, sagte Umweltministerin Priska Hinz heute in Wiesbaden.

Insbesondere Ammoniakemissionen, die ihren Ursprung zu rund 95 Prozent in der Landwirtschaft haben, sollen bis zum Jahr 2030 um 29 Prozent verringert werden. „Mithilfe von stallbaulichen Maßnahmen kann z. B. in der Milchviehhaltung die Ammoniakfreisetzung deutlich reduziert werden“, erklärte die Ministerin. Beispielsweise können im Stall neuartige Bodenbeläge aus Gummi mit integrierten Rillen in Kombination mit Schiebern für eine zügige Kot-Harn-Trennung sorgen. Je trockener Laufflächen im Stall sind, desto weniger Ammoniak wird emittiert. Auch eine nährstoffangepasste Mehrphasenfütterung trägt dazu bei, dass die Stickstoffausscheidungen der Tiere reduziert und damit die Bildung von Ammoniak insgesamt gemindert werden kann. Hierzu wird eine Fütterungstechnik angewendet, die Futterrationen, z. B. in Zusammensetzung und Menge sowie der Gabe in Intervallen, steuern kann.

Hintergrund zur Förderung

Das Einzelbetriebliche Förderungsprogramm Landwirtschaft (EFP) wird aus Mitteln der EU, des Bundes und des Landes Hessen finanziert. Aus dem Klimaschutz-Sofortprogramm 2022 weist die Bundesregierung den Ländern im Haushaltsjahr 2022 zusätzliche Bundesmittel für die Umsetzung der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) zu. Über das Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) der GAK, das in Hessen über Teil I der Richtlinien EFP umgesetzt wird, können im Rahmen dieser Mittelaufstockung bauliche und technische Anpassungen in Ställen zur Minderung Emissionen freisetzender Flächen oder der Bau emissionsarmer Lagerstätten für flüssige Wirtschaftsdünger sowie die Nachrüstung von Abdeckungen für bereits in Betrieb befindliche Lagerstätten gefördert werden.

 

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OV von Land Hessen

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