Kindeswohlgefährdung: 9900 Gefährdungseinschätzungen in Hessen 2016 — Die Hälfte der betroffenen Kinder unter 7 Jahren

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  • Alexas_Fotos / Pixabay

    3 von 10 Fällen mit akuter oder latenter Kindeswohlgefährdung

  • Vernachlässigung des Kindes ist die häufigste Gefährdungsart

Im Jahr 2016 wurden in Hessen knapp 9900 Gefährdungseinschätzungen nach § 8a des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfe) durchgeführt. Wie das Hessische Statistische Landesamt mitteilt, waren dies 11 Prozent mehr als im Jahr 2015.

Als Ergebnis der durchgeführten Gefährdungseinschätzungen wurde bei 16 Prozent (1566 Fälle) eine akute und bei 14 Prozent (1364 Fälle) eine latente Kindeswohlgefährdung festgestellt. In 70 Prozent der Fälle lag keine Kindeswohlgefährdung vor. Bei der Hälfte der Fälle ohne Kindeswohlgefährdung bestand ein Hilfebedarf. Die Hälfte aller Gefährdungseinschätzungen betrafen Kinder unter 7 Jahren.

Von den 2930 Fällen, in denen eine akute oder latente Kindeswohlgefährdung festgestellt wurde, war mit 52 Prozent (1538 Fälle) die Vernachlässigung die am häufigsten genannte Art, gefolgt von psychischen Misshandlungen mit 36 Prozent (1051) und den körperlichen Misshandlungen mit 30 Prozent (892). Anzeichen sexueller Gewalt wurden in 5 Prozent der Fälle (156) festgestellt. Mehrfachnennungen waren möglich. Bei den akuten Kindeswohlgefährdungen spielten körperliche Misshandlungen mit 36 Prozent eine größere Rolle als bei latenten Gefährdungen (25 Prozent).

In den 1566 Fällen der akuten Kindeswohlgefährdung waren Mädchen geringfügig häufiger betroffen als Jungen.

Als Folge der akuten Kindeswohlgefährdung wurden junge Menschen in 44 Prozent der 1566 Fälle im Jahr 2016 in Obhut, d. h. aus der Familie, genommen. Weitere Hilfsmaßnahmen waren in 34 Prozent der Fälle die Einschaltung des Familiengerichts, in 26 Prozent eine erstmalige Gewährung von Hilfe zur Erziehung und in 17 Prozent die Fortführung der bisherigen Hilfe. In knapp 21 Prozent der Fälle wurde eine andere Hilfe eingeleitet und in gut 8 Prozent wurde keine Hilfe neu eingeleitet. Mehrfachnennungen waren möglich.

Die Konstellation der Familienverhältnisse spielte für die Gefährdungseinschätzungen eine große Rolle. In 48 Prozent der Fälle lebte der junge Mensch bei einem alleinerziehenden Elternteil oder bei einem Elternteil mit neuer Partnerin oder neuem Partner.

Häufig erfolgte die Initiative zur Gefährdungseinschätzung durch die Polizei, das Gericht und die Staatsanwaltschaft (22 Prozent) oder die Nachbarschaft (11 Prozent). Auch die Initiative von Ärzten und anonymen Anzeigen (jeweils 10 Prozent) sowie Anzeigen durch die Schule (9 Prozent) führten zu einer Gefährdungseinschätzung. Eltern bzw. Personensorgeberechtigte wurden in 7 Prozent tätig. Andere Institutionen oder Personen, auf deren Initiative die Gefährdungseinschätzung erfolgte, spielten mit jeweils unter 6 Prozent eine untergeordnete Rolle.

 

Hessisches Statistisches Landesamt

 

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