Die Stadt Kassel hat den durch die Eigentümervertretung am 6. Februar 2020 vorgelegten Abbruchantrag für die Holländische Straße 42 jetzt genehmigt.
Nach intensiver Prüfung der entsprechenden Vorgaben des Hessischen Denkmalschutzgesetzes (HDSchG)
sowie auf der Grundlage der vorgelegten statischen Nachweise durch den Eigentümer musste seitens der Stadt Kassel leider die Abbruchgenehmigung
auf Grund der akuten Einsturzgefahr erteilt werden.
Die Stadt Kassel geht davon aus, dass die Umsetzung der Abbruchgenehmigung – mit entsprechenden Auflagen –
durch die Vertreter des Eigentümers schnellstmöglich erfolgen wird.
documenta-Stadt Kassel
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