Mobilitätsstudie belegt: Mitarbeiter des Landes nutzen ÖPNV nun häufiger
Hessen setzt arbeitnehmerfreundliche Steuerregelung für Jobtickets durch
Wiesbaden. Mit dem im Tarifvertrag zwischen Land und Gewerkschaften im Jahr 2017 vereinbarten LandesTicket fahren Bedienstete des Landes Hessen seit 1. Januar 2018 kostenlos im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Eine Umfrage unter den Landesbeschäftigten zeigt nun, dass das LandesTicket dazu beigetragen hat, dass Landesbedienstete den ÖPNV verstärkt nutzen. Ein Drittel der Wege wird von LandesTicket-Besitzerinnen und Besitzer mit dem Nahverkehr zurückgelegt. Bei sonstigen Beschäftigten sind es nur zehn Prozent der Wege.
„Die Umfrage zeigt, dass unser LandesTicket bei den Bediensteten sehr beliebt ist und deren Verkehrsnutzung verändert hat. Zwei Drittel unserer Bediensteten sagen, dass sie den öffentlichen Personennahverkehr nun deutlich häufiger nutzen: Auf 31 Prozent aller Wege der Landesbediensteten ist der ÖPNV das Hauptverkehrsmittel geworden. Bei dienstlichen Reisen hat sich die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel fast verdoppelt. Aber auch auf privaten Wegstrecken wird das Auto nun öfter stehengelassen. Rund drei Viertel der Landesbediensteten nutzen das LandesTicket sowohl für Arbeitswege als auch in der Freizeit. Das bedeutet für unsere Mitarbeiter mehr Geld im Portemonnaie, für alle eine deutliche Entlastung des Verkehrsaufkommens und der Umwelt. Das bundesweit noch immer einmalige Angebot der freien Fahrt im ÖPNV für Landesbedienstete ist in mehrfacher Hinsicht ein voller Erfolg“, sagt Innenminister Peter Beuth.
Das Hessische Ministerium des Innern und für Sport hat gemeinsam mit dem Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen in einer breit angelegten Studie die Verkehrsmittelwahl der Landesbediensteten vor und nach der Einführung des LandesTickets erfragt – mit guten Ergebnissen: Mehr als 80 Prozent der Landesmitarbeiterinnen und Landesmitarbeiter sind zufrieden mit der Nutzung des LandesTickets und dem Plus an Mobilität.
„Ganz offensichtlich machen sich unsere Landesmitarbeiterinnen und Landesmitarbeiter aktiv Gedanken über ihren ökologischen Fußabdruck. Das LandesTicket hat die Alltagsmobilität für ein Viertel der Bediensteten stark verändert. So sparen die Mitarbeiter des Landes Hessen jährlich geschätzt fünf Prozent der CO2-Emissionen aus dem Verkehrsbereich ein, indem sie das LandesTicket nutzen und nun nicht mehr ins Auto, sondern in den Zug steigen. Das ist eine wirklich positive Entwicklung, hin zu einer ökologischen und nachhaltigen Landesverwaltung. Hessen ist hier Vorreiter und zeigt, wie die Verkehrswende gelingt und gleichzeitig die Bürgerinnen und Bürger sowie die Umwelt profitieren. Besonders erfreulich ist, dass diese deutliche Verhaltensänderung in nur einem Jahr erreicht wurde“, sagt Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir.
Weitere Ergebnisse der Mobilitätsstudie
Für viele Mitarbeiter ist das eigene Auto zwar noch immer fest im Alltag verankert. Aber mit dem LandesTicket lassen nun 14 Prozent der Landesbediensteten ihr Auto stehen. Die Untersuchung ergab, dass es in erster Linie Verschiebungen vom Auto zum ÖPNV gab – der Anteil der Wege, die zu Fuß oder mit dem Rad zurückgelegt wurden, hat sich hingegen nicht verändert. Die Möglichkeit der privaten Nutzung macht das LandesTicket zudem attraktiv: Einkäufe, Erledigungen und Reisen in der Freizeit können seit der Einführung im Januar 2018 kostenlos mit Bussen und Bahnen in ganz Hessen erledigt werden. Außerhalb des Dienstes hat sich die Nutzung des ÖPNV durch Mitarbeiter des Landes Hessen nach der Einführung des Landestickets fast verdoppelt.
Zu beobachten ist außerdem die Zunahme von Verkehrsmittelkombinationen: 40 Prozent der Bediensteten nutzen den ÖPNV und kombinieren ihn mit dem PKW oder mit dem Fahrrad. Im Vergleich nutzen nur 18 Prozent der anderen Beschäftigten in Hessen diese Mobilitätskombinationen.
Hessen setzt arbeitnehmerfreundliche Steuerregelung für Jobtickets durch
„Das LandesTicket erfreut sich großer Beliebtheit. Deshalb wird es auch im kommenden Jahr angeboten. Unklar waren nach einer Gesetzesänderung im vergange nen Jahr jedoch noch die steuerlichen Rahmenbedingungen. Hessen hat sich intensiv für eine Pauschalbesteuerung als gesetzliche Alternative zur Steuerbefreiung von Jobtickets eingesetzt. Und das mit großem Erfolg! Kürzlich hat der Bundesrat eine entsprechende gesetzliche Regelung verabschiedet. Das Land Hessen übernimmt nun die pauschale Besteuerung — dadurch unterbleibt die Kürzung der Entfernungspauschale. Durch das LandesTicket entstehen unseren Beschäftigten also keinerlei steuerliche Nachteile. Das Gute daran: Diese Regelung gilt auch für die freie Wirtschaft. Jeder Arbeitgeber hat damit die Möglichkeit, Jobtickets zur Verfügung zu stellen, die nicht auf die Entfernungspauschale angerechnet werden. Dies ist eine gute Nachricht für alle Hessinnen und Hessen, die in Unternehmen beschäftigt sind. Ich würde mich freuen, wenn möglichst viele Arbeitgeber unserem Beispiel folgen und durch die pauschale Besteuerung des Jobtickets dessen Attraktivität erhöhen, so dass durch die vermehrte Nutzung von Jobtickets zukünftig noch mehr Menschen auf Bus und Bahn umsteigen. Das wäre ein echter Mehrwehrt für den Umweltschutz in Hessen“, erklärt Finanzminister Dr. Thomas Schäfer.
LandesTicket verbindet Ökologie und Ökonomie
Das LandesTicket wurde 2017 im hessischen Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst verankert und wird seit Januar 2018 an die rund 145.000 Bediensteten des Landes Hessen ausgegeben. „Mit dem LandesTicket bringen wir Ökologie und Ökonomie sinnvoll in Einklang und belohnen die hohe Leistungsbereitschaft unserer rund 145.000 Bediensteten. Das Land Hessen ist als Arbeitgeber mit dem LandesTicket noch attraktiver geworden. Die Landesregierung hat diese Entscheidung bewusst zum Wohle der Frauen und Männer getroffen, die tagtäglich für Hessen mit Leidenschaft und Engagement unterwegs sind“, so Innenminister Peter Beuth.
Seit knapp zwei Jahren profitieren rund 90.000 Beamtinnen und Beamte, mehr als 45.000 Tarifbeschäftigte sowie etwa 10.000 Auszubildende des Landes Hessen von der kostenlosen ÖPNV-Nutzung für dienstliche und private Fahrten. Das LandesTicket gilt zu jeder Tages- und Nachtzeit für ganz Hessen im Nah- und Regionalverkehr, also für Busse, Straßenbahnen sowie U-, S. und Regionalbahnen. Durch die für Zeitkarten der Verkehrsverbünde üblichen Mitnahmeregelungen besteht die Möglichkeit, eine weitere erwachsene Person und alle eigenen Kinder ab 19.00 Uhr an Werktagen sowie ganztägig am Wochenende und an Feiertagen kostenfrei mitzunehmen.
Weitere Infos finden Sie unter landesticket.hessen.de.
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