Bonn (ots)
Wer den Verdacht hat, dass sein Hautproblem an den Händen auf die berufliche Tätigkeit zurückzuführen ist, sollte sich nicht scheuen, den Arbeitgeber darüber zu informieren. Mit dem so genannten Hautarztverfahren kommt der Betroffene in den Genuss verschiedener Hilfen durch die Berufsgenossenschaft.
Dazu gehören unter anderem Maßnahmen für einen besseren Hautschutz und die Übernahme von Kosten für bestimmte Hautpflegeprodukte. Nach § 3 der Berufskrankheitsverordnung kann der Arzt auch Medizinprodukte zur Basispflege auf BG-Rezept, also zu Lasten der Berufsgenossenschaft verordnen.
Weitere Informationen enthält die Broschüre “Chronisches Handekzem”. Sie wurde mit Unterstützung der Pierre Fabre Dermo-Kosmetik GmbH realisiert und kann kostenfrei postalisch und im Internet angefordert oder heruntergeladen werden:
Deutsche Haut- und Allergiehilfe e.V., Heilsbachstraße 32, 53123 Bonn, www.dha-handekzem.de.
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