Karlsruhe (ots) – Die Bundesanwaltschaft hat heute (2. August 2018) beim Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs einen Haftbefehl gegen
den 36-jährigen sri-lankischen Staatsangehörigen Sivatheeban B.
erwirkt. Der Beschuldigte war einen Tag zuvor (1. August 2018) im Regierungsbezirk Düsseldorf vorläufig festgenommen worden. Gegen ihn besteht der dringende Tatverdacht der Begehung von Kriegsverbrechen in 16 Fällen sowie der Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung (§ 8 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 7 VStGB sowie § 129b Abs. 1, § 129a Abs. 1 StGB). Sivatheeban B. soll sich als Mitglied der “Liberation Tigers Tamil Eelam (LTTE)” an der Tötung von 16 kriegsgefangenen Soldaten der sri-lankischen Regierungsarmee beteiligt haben.
In dem Haftbefehl ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:
Sivatheeban B. gehörte jedenfalls von 2006 bis 2009 in Sri Lanka den “Liberation Tigers Tamil Eelam (LTTE)” an. Die “LTTE” kämpften bis zu ihrer endgültigen Niederlage im Mai 2009 für einen unabhängigen Staat der Volksgruppe der Tamilen in Teilen der Republik Sri Lanka. Dieses Ziel versuchten die LTTE insbesondere durch gewaltsame Angriffe auf Repräsentanten des sri-lankischen Staates, Sprengstoffanschläge und Selbstmordattentate zu erreichen.
Anfangs reparierte der Beschuldigte für die Vereinigung defektes Gerät, wie beispielsweise militärische Fahrzeuge und Funkgeräte. Später transportierte er Verletzte der Terrororganisation in Krankenhäuser. Zuletzt vermutlich im März 2009 beteiligte sich Sivatheeban B. auch selbst an Kampfhandlungen der “LTTE”. Er bewachte bestimmte Straßen, um ein Durchkommen der sri-lankischen Regierungstruppen zu verhindern. Dabei machte er auch von seiner Waffe Gebrauch.
Darüber hinaus beteiligte sich Sivatheeban B. gemeinsam mit anderen “LTTE”-Kämpfern im Jahr 2008 an der Tötung von 16 Regierungssoldaten. Die Soldaten waren zuvor von der Terrorvereinigung gefangen genommen worden. Sivatheeban B. fesselte die Soldaten und bewachte sie auf der Fahrt zu ihrer späteren Hinrichtungsstätte. Kurz darauf wurden die Gefangenen im Beisein des Beschuldigten von dessen Vorgesetztem erschossen.
Der Beschuldigte wurde heute (2. August 2018) dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der Haftbefehl erlassen und den Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet hat.
Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)
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