Gesundheitsamt trägt keine Impfungen in Impfausweis nach

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Bei der in den Impfzentren von Stadt und Landkreis Kassel ausgestellten Impfbescheinigung handelt es sich um ein vollwertiges Ersatzdokument für den Nachweis einer Impfung gegen SARS-CoV-2.
Der Nachweis der Impfung mittels Impfbescheinigung ist auch bei Auslandsreisen und Grenzkontrollen absolut ausreichend, da es sich um ein internationales Dokument handelt. Nachtragungen im Impfausweis sind bei dieser Impfung grundsätzlich nicht erforderlich.

 

Das Gesundheitsamt Region Kassel bittet darum, von Anfragen zur Nachtragung von Impfungen abzusehen. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten mit großem Einsatz daran, die aktuell angespannte Pandemielage zu bewältigen und konzentrieren sich dabei vor allem darauf, die Kontaktpersonen-Nachverfolgung sicherzustellen sowie die Impfkampagne voranzutreiben.

documenta-Stadt Kassel


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