Ferkelkastration: Weiteres Gutachten bestätigt Verfassungsverstoß

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Während die Große Koalition weiter an der Fristverlängerung für die betäubungslose Ferkelkastration festhält, macht der Deutsche Tierschutzbund deutlich, dass der entsprechende Gesetzentwurf gegen das Staatsziel Tierschutz und somit gegen das Grundgesetz verstoßen würde. In einer Anhörung im Deutschen Bundestag auf Antrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/ Die Grünen hatte bereits der Mannheimer Strafrechtler Prof. Dr. Jens Bülte diesen Verfassungsverstoß belegt. Nun bestätigt ein weiteres Gutachten, das dem Deutschen Tierschutzbund vorliegt, diese Rechtsauffassung: Der renommierte Tierschutzrechtsexperte Dr. Christoph Maisack kommt ebenfalls zu dem Ergebnis, dass eine Verschiebung des Gesetzes, das bisher ab 1.1.2019 die Schmerzausschaltung vorschreibt, gegen das Staatsziel Tierschutz verstößt.

„Die Große Koalition zeigt sich mit ihren Plänen zur Verlängerung der betäubungslosen Ferkelkastration fest entschlossen, die Tierqual für 40 Millionen Ferkel um weitere zwei Jahre zuzulassen“, so Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. „Damit stellt die Große Koalition die wirtschaftlichen Interessen der Tiernutzer in Deutschland über das Staatsziel Tierschutz und verstößt gegen das Grundgesetz. Wir ahnen, dass das den handelnden Personen in der CDU, CSU und SPD auch klar ist. Umso deutlicher wird, wie hier die ökonomischen Interessen der Tiernutzer durchgesetzt werden sollen – ohne jeden Respekt vor dem Tier und der Verfassung. Was rechtstaatlich beschlossen ist, muss gelten, sonst leben wir in einer Bananenrepublik – oder, mit Blick auf aktuelle Fragen, in einer Ferkelrepublik.“

Die tierschutzwidrige Praxis der betäubungslosen Kastration männlicher Ferkel wird von den Tierschützern seit vielen Jahren angeprangert. Bereits 2008 hat auch die Branche die Grausamkeit der Prozedur öffentlich anerkannt: Der Deutsche Bauernverband, der Hauptverband des Deutschen Einzelhandels und der Verband der Fleischwirtschaft sprachen sich in der „Düsseldorfer Erklärung“ dafür aus, schnellstmöglich auf die Kastration zu verzichten. Fünf Jahre später zog der Gesetzgeber nach und beschloss das Verbot ab 2019. Sollte nun die Verlängerung kommen, würde der Tierschutzstandard deutlich herabgesetzt werden. Noch dazu gibt es mit der Ebermast, der Immunokastration und der Betäubung mit Isofluran mittlerweile drei Alternativverfahren zur betäubungslosen Kastration. Somit wäre die Fristverlängerung ein Verstoß gegen das Staatsziel Tierschutz, das in Artikel 20a des Grundgesetzes festgeschrieben ist.

 

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