Wenn Haustür und Treppenhandlauf einer Wohnanlage abgebeizt werden und künftig nicht mehr mit einer Farbe gestrichen werden sollen, dann erfordert das nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS die Zustimmung aller Wohnungseigentümer. Denn es handelt sich bei der Maßnahme um eine bauliche Veränderung. Genau diese Einstimmigkeit war aber in einem Berliner Streitfall nicht vorhanden gewesen. Es hatte sich lediglich eine Mehrheit gefunden, die der Meinung gewesen war, dass der Holzton besser aussehe als der bisherige dunkle Rotton bzw. das Hellgrau. Das zuständige Gericht merkte an, der optische Eindruck des Hauses werde durch die Maßnahme erheblich verändert – und deswegen müsse die Gesamtheit der Eigentümer damit einverstanden sein.
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OV von Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)
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