Beamtin darf Kopftuch tragen

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Die Frau hatte Ende November 2015 eine Genehmigung bei ihrem Arbeitgeber zu erwirken versucht. Sie ist als Sachbearbeiterin im Jugendamt tätig. Die Stadt lehnte ab und berief sich dabei auf die Neutralitätspflicht für Beamte. Die Muslima klagte dagegen.

Im Urteil sei die erste Kammer zu dem Schluss gekommen, dass es für die Beamtin sehr wichtig sei, die Bekleidungsvorschrift aus dem Islam einzuhalten, erklärte Gerichtssprecher Matthias Spillner. Dem gegenüber habe das Interesse auf ein Kopftuch-Verzicht zurückzutreten. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung wurde das Rechtsmittel der Berufung zugelassen, wie Steinberg sagte.

Die Stadt Kassel kündigte an, das Urteil vor der nächst höheren Instanz des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs anfechten zu wollen. «Denn Deutschland ist staatspolitisch bezüglich Weltanschauung und Religion neutral. Diese neutrale Haltung muss nach Auffassung der Stadt auch die Verwaltung verkörpern, insbesondere dann, wenn Kontakt mit Bürgern beziehungsweise Klienten besteht», erklärte die Stadt.

 

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