Auch Hobbytierhalter müssen ihre Nutztiere registrieren lassen

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Zum Jahreswechsel müssen Tierhalterinnen und Tierhalter an die bestehenden Meldepflichten denken. Das Amt Lebensmittelüberwachung und Tiergesundheit der Stadt Kassel erinnert deswegen an die Registrierungsverpflichtungen.

Es gibt drei verschiedene Stellen, bei denen Tierhaltungen angemeldet werden müssen: Hessischer Verband für Leistungs- und Qualitätsprüfungen in der Tierzucht e. V. (HVL) in Alsfeld, die Hessische Tierseuchenkasse in Wiesbaden und die kommunale Veterinärbehörde. Bei Tierhaltungen im Stadtgebiet ist dies die Stadt Kassel. Zuständig ist immer die Veterinärbehörde des Standorts der Tierhaltung. Der Wohnort der Tierhalterin beziehungsweise des Tierhalters ist dabei nicht maßgeblich. Außerdem müssen Änderungen sowie die Aufgabe der Tierhaltung mitgeteilt werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine landwirtschaftliche, gewerbliche oder private Tierhaltung handelt. Und die Meldung ist unabhängig von der Tierzahl und daher bereits ab dem ersten Tier erforderlich.

„Die Daten sind zum Schutz vor der Ausbreitung gefährlicher Tierseuchen und deren Bekämpfung ungeheuer wichtig“, appelliert Amtsleiterin Dr. Regina Emrich an das Verantwortungsbewusstsein der Tierhalterinnen und Tierhalter. „Die Stellen müssen über Tierbestände informiert sein. Dies ist gerade vor dem aktuellen Geflügelpestgeschehen bei Wildvögeln enorm wichtig. Die Krankheit breitet sich weiter aus und Tierhaltungen müssen für eine wirksame Tierseuchenbekämpfung bekannt sein.“

Teilweise sind die Angaben jedes Jahr zum Jahresanfang zu aktualisieren. Wer beispielsweise Pferde, Esel, Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Hühner, Gänse, Wachteln oder andere landwirtschaftliche Nutztiere halten möchte, muss dies dem Hessischen Verband für Leistungs- und Qualitätsprüfung (HVL) in Alsfeld anzeigen. Der Betrieb wird dann mit einer Registriernummer erfasst.

Neuerdings müssen auch Kameliden, wie die derzeit sehr beliebten Alpakas und Lamas beim örtlichen Veterinäramt gemeldet werden.

Schweine-, Schaf- und Ziegenhalter sind zudem jährlich verpflichtet, bis zum 15. Januar die Anzahl ihrer Tiere am 1. Januar (Stichtag), unaufgefordert beim HVL zu melden. Der HVL versendet zu diesem Zweck keine Erinnerungsschreiben.

Anders die Hessische Tierseuchenkasse in Wiesbaden, bei der sich nahezu alle Halterinnen und Halter von Nutztieren registrieren lassen müssen. Sie versendet an alle dort gemeldeten Tierbesitzerinnen und Tierbesitzer zum Jahreswechsel einen Meldebogen. Er muss in diesen Tagen fristgerecht ausgefüllt und eingereicht werden. Die Meldung ist Voraussetzung für Entschädigungsleistungen bei Tierverlusten infolge einer Tierseuche.

Wird die Anzeige unterlassen, kann dies als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

Auf der Homepage der Stadt Kassel unter dem Begriff „Tierseuchen“ gibt es Informationsblätter, Vordrucke und Formulare zum Thema. Für Fragen stehen Amtstierarzt Dr. Heiko Purkl sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes Lebensmittelüberwachung und Tiergesundheit unter der Telefonnummer 0561(787-33 36 zur Verfügung.


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