Berlin (ots) – Das Landgericht Dortmund hat heute die Zivilklage von pakistanischen Angehörigen und Überlebenden eines Brands in einer Zulieferfabrik des deutschen Textilunternehmens KiK abgewiesen. Grund für die Abweisung war Verjährung nach pakistanischem Recht. Dazu erklärt Michael Windfuhr, Stellvertretender Direktor des Deutschen Instituts für Menschenrechte:
“Die Abweisung der Klage steht exemplarisch für die Schwierigkeiten, vor denen Betroffene von Menschenrechtsverletzungen stehen, wenn sie ihre Rechte in den Herkunftsländern transnationaler Unternehmen durchsetzen wollen.
Deutschland muss im Rahmen seiner Schutzpflicht Zugang zu wirksamer gerichtlicher Abhilfe gewähren und Hürden abbauen, die die Rechtsdurchsetzung für Betroffene aus dem Ausland erschweren. Deshalb kommt es jetzt darauf an, dass die Bundesregierung bei der Umsetzung des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte die Voraussetzungen dafür schafft, dass Betroffene von Menschenrechtsverletzungen entlang der Liefer- und Wertschöpfungsketten deutscher Unternehmen in Deutschland leichter effektiven Rechtschutz erhalten können.
In Deutschland gibt es bislang eine Vielzahl materiell-rechtlicher, verfahrensrechtlicher und praktischer Hürden, die die Rechtsdurchsetzung für Betroffene aus dem Ausland erschweren. Dazu zählen der große finanzielle und zeitliche Aufwand, Fragen der gerichtlichen Zuständigkeit, Schwierigkeiten beim Zugang zu Informationen und Beweisen, die sich häufig auf Unternehmensseite befinden, fehlende kollektive Abhilfemechanismen und das Fehlen eines gesetzlichen Rahmens für unternehmerische Sorgfaltspflichten mit entsprechenden Haftungsregeln. Zusätzlich sollte sich Deutschland für das derzeit bei den Vereinten Nationen in Genf verhandelte Abkommen im Bereich Wirtschaft und Menschenrechte einsetzen, bei dem der Zugang zu gerichtlicher Abhilfe ebenfalls einen Schwerpunkt bildet.”
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Original-Content von: Deutsches Institut für Menschenrechte
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