Diesel-Abgasskandal: VW zahlt Teilnehmer der Musterfeststellungsklage insgesamt 830 Millionen

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(ots) In der Musterfeststellungsklage haben sich die Volkswagen AG und der Verbraucherzentrale Bundesverband vzbv am 28. Februar 2020 auf einen Millionenvergleich geeinigt. Insgesamt will der Autobauer im Diesel-Abgasskandal 830 Millionen Euro an rund 260.000 Teilnehmer der Musterfeststellungsklage ausbezahlen. Die Verbraucher können mit Entschädigungszahlungen zwischen 1.350 Euro und 6.257 Euro rechnen. “Die Kunden haben nun die Chance rasch entschädigt zu werden. Und das ist der Erfolg in dem Verfahren”, sagte Ralph Sauer von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Lahr. Den vom Vergleich betroffenen Teilnehmern rät Sauer zu einer anwaltlichen Beratung, wenn das Vergleichsangebot von VW vorliegt. “Denn das Angebot wird nicht für jeden Betroffenen passen.” Die beiden Inhaber der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer haben den Verbraucherverband in der Spezialgesellschaft RUSS Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH gegen VW vertreten. Die Verbraucher-Kanzlei Dr. Stoll & Sauer gehört zu den führenden im Abgasskandal.

Wie sieht der Vergleich mit VW konkret aus?

1. Die Volkswagen AG verpflichtet sich, 830 Millionen Euro als Entschädigung an Teilnehmer der MFK auszubezahlen.

2. Der Vergleich erspart den Teilnehmern eine eigene Klage – so wie es das Verfahren zur MFK vorsieht, wenn es denn zu Ende geführt worden wäre. So gibt es jetzt ohne Umwege Geld.

3. Mit dem Vergleich erhalten Anspruchsberechtigte Entschädigungsangebote zwischen 1.350 und 6.257 Euro – je nach Modell und Alter des Fahrzeugs.

4. Der Vergleich betrifft 260.000 Teilnehmer der Musterfeststellungsklage.

5. Ausgeschlossen vom Vergleich sind allerdings einige Verbraucher, beispielsweise diejenigen, die die zum Kaufzeitpunkt Ihren Wohnsitz nicht in Deutschland hatten oder die ihr Fahrzeug nach dem 31. Dezember 2015 erworben haben. Das Oberlandesgericht Braunschweig hat dem vzbv und seinen Anwälten klargemacht, dass diese Fälle vom jeweiligen Einzelfall abhängen und daher nicht in der MFK allgemeingültig behandelt werden können. Aber auch diesen Verbrauchern steht es jetzt frei, eine Individualklage einzureichen. Und hier stehen die Chancen nicht schlecht, von VW Schadensersatz vor Gericht zugesprochen zu bekommen. Mittlerweile wird VW von 19 Oberlandesgerichten verurteilt. Am 19. März 2020 verhandelt der Europäische Gerichtshof EuGH über den Diesel-Abgasskandal von VW, am 5. Mai 2020 dann der Bundesgerichtshof BGH. Und die Tendenz geht klar zu Gunsten der Verbraucher.

6. VW wickelt den Vergleich in Eigenregie über eine Online-Plattform ab. Die Teilnehmer der MFK erhalten von VW und dem vzbv in naher Zukunft ein Informationsschreiben. Die Vereinbarung sieht vor, dass die Betroffenen im Zeitraum vom 20. März 2020 bis 20. April 2020 ihren Anspruch anmelden und den Vergleich annehmen können. Ein späterer Abschluss des Vergleiches ist grundsätzlich nicht möglich.

7. Der vzbv hat eine Drei-Stufen-Kontrolle bei der Abwicklung des Vergleichs festgeschrieben:

VW verpflichtet sich, den Teilnehmern der MFK eine anwaltliche Erstberatung von bis zu einmalig 190 Euro (netto) zu bezahlen. Der vzbv rät den Verbrauchern dazu, sich von Anwälten beraten zu lassen, die mit dem Dieselskandal vertraut sind.

Ein Wirtschaftsprüfer überwacht, kontrolliert und zahlt die Entschädigung an die Teilnehmer der MFK aus.

Ein Monitoring-Team überwacht die Arbeitsweise, die Auszahlpraxis und regelt Problemfälle.

8. Der Vergleich ist für die Teilnehmer nicht verpflichtend. Jeder Verbraucher ist in seiner Entscheidung frei, das Angebot anzunehmen oder nicht. Jeder sollte überprüfen, ob eine individuelle Klage lukrativer sein kann als die Annahme des Vergleichs. Um das herauszufinden, bietet die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer eine kostenfreie Beratung für die angemeldeten Verbraucher an. Mit unserem Vergleichsrechner (www.vw-schaden.de/musterfeststellungsklagen) können die Verbraucher bereits erste Zahlen an die Hand bekommen. Die Verbraucherkanzlei rät dringend dazu, sich anwaltlich beraten zu lassen.

9. Der vzbv wird die Musterfeststellungsklage zurücknehmen, wenn der Vergleich abgewickelt worden ist. Dann ist das gerichtliche Verfahren beendet.

 

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Original-Content von: Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, übermittelt durch das Nordhessen Journal

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