Werra-Meißner-Kreis lehnt Vorschlag zur SuedLink-Trasse entschieden ab

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Gutachten: Wichtige Belange wurden nicht berücksichtigt

 

Der Werra-Meißner-Kreis und die Stadt Göttingen lehnen den Vorschlagstrassenkorridor (VTK) zum SuedLink entschieden ab. Zur Begründung und Absicherung dieser Position haben sie gemeinsam ein Gutachten in Auftrag gegeben. Das Gutachten sollte den durch den Vorhabenträger TenneT erstellten Trassenkorridorvergleich ergebnisoffen auf Plausibilität prüfen sowie vorhandene Schwachstellen im Variantenvergleich aufzeigen und herausarbeiten.

Das Gutachten liegt inzwischen vor. Die Fachleute kommen zum Ergebnis, dass bei einem Trassenverlauf durch das Gebiet des Werra-Meißner-Kreises und der Stadt Göttingen wichtige Belange von TenneT nicht berücksichtigt und die Entscheidung für diesen VTK fachlich nicht ausreichend begründet wurde. Dringend erforderlich sei es, den Vergleich der Alternativen zu überarbeiten, so die Ausführungen im Gutachten, erst dadurch könne die Wahl der konfliktärmsten Alternative auf eine solide Basis gestellt werden. Im Ergebnis schlägt das Gutachten vor, die Bundesnetzagentur aufzufordern, „die Ausführungen des Gutachtens intensiv zu prüfen und in den Abwägungs- und Entscheidungsprozess zur finalen Korridorfestlegung einzubeziehen“. Aus naturschutzfachlicher Sicht und hinsichtlich der Betroffenheit von Bürgerinnen und Bürgern in dem ausgewählten Korridor sei eine fachlich fundiert begründete und gleichzeitig transparente Entscheidung dringend geboten, so die Fachleute.

Sowohl Landrat Stefan Reuß als auch Erster Kreisbeigeordneter Dr. Rainer Wallmann sehen sich in ihren Einschätzungen bestätigt. “Der naturschutzfachlich außergewöhnlich hohen Wertigkeit, der hydrogeologisch und topographisch sehr komplexen Situation sowie den Aspekten der Regionalentwicklung wurde in den Trassenkorridorsegmenten 74 und 77 im Werra-Meißner-Kreis durch den Vorhabenträger keinesfalls ausreichend Rechnung getragen“ sagen beide und fordern: „Eine intensive Überarbeitung der Unterlagen ist daher zwingend erforderlich. Die aktuelle Vorlage der TenneT ist keine belastbare Entscheidungsgrundlage”

Zur Streckenführung durch den Werra-Meißner-Kreis stellen die Gutachter folgendes fest: die naturschutzfachliche Bedeutung des Werratals und die damit einhergehende, fast durchgängige hohe bis sehr hohe Konfliktintensität bei den Schutzgütern Tiere und Pflanzen auf einer Strecke von fast 60 km findet keine entsprechende Berücksichtigung im Alternativenvergleich.

Nicht ausreichend berücksichtigt wurden dem Gutachten zufolge auch eine ganze Reihe von Konfliktpunkten, z. B. der Schürzeberg bei Oberrieden, der Raum Bad Sooden-Allendorf, die Querung des Höllentals bei Albungen, das Kalkabbaugebiet bei Vockerode, sowie Engstellen bei Röhrda und Netra.

„Auffällig ist“, unterstreicht Göttingens Stadtbaurat Thomas Dienberg, „dass mögliche Konflikte und Hindernisse der jeweiligen Trassenvariante von TenneT unterschiedlich bewertet wurden“. Hervorzuheben ist dazu besonders die uneinheitliche Bewertung der Konfliktpunkte R-U-69b-08 (Göttingen) und R-U-166-10 (Thüringen). Diese wurden trotz sehr ähnlicher Konfliktsituation – Feldhamsterpotenzialflächen in Schutzzone III(A/B) von Wasserschutzgebieten – unterschiedlich eingeschätzt. Obwohl keine Artvorkommen des Feldhamsters im Trinkwassergewinnungsgebiet bei R-U-166-10 (Thüringen) nachgewiesen sind, argumentieren die Vorhabenträger ausschließlich bei diesem Konfliktpunkt mit einem Worst-Case Szenario (HDD-Kettenbohrungen) – für die Gutachter ein „nicht nachvollziehbares und zu korrigierendes Vorgehen“.

Weiter stellen die Gutachter fest: „In den TKS 69b, 74 und 77 finden sich komplexe Konflikte und Problemlagen, die wir weder im Alternativenvergleich X07, noch in den übrigen NABEG § 8-Unterlagen dargestellt sehen. Demgegenüber erscheinen uns die Intensität der Konflikte in Alternative 2 (Thüringen) signifikant geringer und Lösungsmöglichkeiten weitaus greifbarer als in den NABEG § 8-Unterlagen dargestellt“.

Landrat Stefan Reuß und Erster Kreisbeigeordneter Dr. Rainer Wallmann resümmieren: „Das Gutachten untermauert eindrucksvoll die ablehnende Haltung des Kreises und auch der Kommunen zum Suedlink“. Sie rufen insbesondere Privatpersonen und Verbände auf, sich zahlreich mit Einwendungen zu beteiligen.


Wie kann sich die Öffentlichkeit beteiligen?

Einwendungen gegen den Vorschlagstrassenkorridor sind noch bis Freitag, 6. Juni 2019, möglich und müssen schriftlich, per Online-Forumular oder per E-Mail erfolgen:

 

  • Per Post:

Bundesnetzagentur

Referat 804

Postfach 8001

53105 Bonn

Betreff: Vorhaben 3, Abschnitt C

 

  • Elektronisch über ein Onlineformular auf der Homepage der Bundesnetzagentur, abrufbar unter

https://www.netzausbau.de/_tools/Stellungnahmen/beteiligung3_4-c/node.html


 

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