Kein Feuerwerk in der Nähe der Fachwerkhäuser

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Melsungen/ks – Aufgrund des bevorstehenden Jahreswechsels möchten wir auf die Bestimmungen der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) hinweisen. Danach ist es aus Gründen des Brandschutzes generell verboten, pyrotechnische Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen abzubrennen. Zu letzterem zählen insbesondere Fachwerkhäuser. Dieses Verbot wirkt kraft Gesetzes unmittelbar. Wer dagegen verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro geahndet werden kann. Außerdem haben Verstöße zivilrechtliche Ansprüche (Schadensersatz für Vermögens- und Personenschäden) zur Folge.

Fachwerkhäuser sind aufgrund ihrer Bauweise in besonderer Weise brandgefährdet. Wir appellieren deshalb dringend an die gesamte Bevölkerung, dieses Verbot zu beachten und innerhalb des geschützten und auch schützenswerten Bereichs auch konsequent einzuhalten. Auch für die Altstadtbewohner und  -besucher bestehen genügend attraktive Alternativen zum Abbrennen des Silvesterfeuerwerkes, die außerhalb des Gefahrenbereiches liegen.

Weiterhin weisen wir darauf hin, dass nach der Straßenreinigungssatzung die Papp-, Kunststoff- und sonstigen Reste des Feuerwerkes zu beseitigen sind.

 

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