Berlin – Zum heute von den Ländern Niedersachsen, Brandenburg und Sachsen in den Bundesrat eingebrachten Antrag zum Umgang mit dem Wolf kritisiert der NABU, dass zum wiederholten Male der Fokus in der Wolfsdebatte auf den Schutzstatus und leichtere Entnahme von Wölfen gelegt wird.
„Die Sicherheit des Menschen steht auch für den NABU an erster Stelle. Wölfe, die für Menschen kritisches Verhalten zeigen, können allerdings auch unter der momentanen Rechtslage schon entnommen werden“, so NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller, „Auffälliges Verhalten ist der absolute Ausnahmefall.“
„Wir begrüßen das Bestreben der Länder, die Weidetierhaltung zu unterstützen, sofern es kein Lippenbekenntnis bleibt. Die Anwesenheit des Wolfes verlangt von den Tierhaltern einen erhöhten Arbeitsaufwand – welcher entschädigt werden muss, gerade wenn die Schäfer auch in Zukunft noch wichtige Leistungen für Natur und Gesellschaft erbringen sollen“, so Miller. „Das ist jedoch nur mit fachgerechtem Herdenschutz möglich.“ Der NABU appelliert an die Länder, ihre Kapazitäten für die Bearbeitung von Herdenschutz- und Kompensationsanträgen personell und strukturell auszubauen. Wenn es um Fragen der Akzeptanz für Wölfe geht, sind Transparenz und Erreichbarkeit der entscheidenden Behörden das A und O. Miller: „Erleichterte Entnahmen hingegen bringen keinerlei Gewinn beim Herdenschutz, und das sollte den Tierhaltern und der Gesellschaft auch nicht vorgegaukelt werden.“
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