Karlsruhe (ots) – Auf Antrag der Bundesanwaltschaft hat der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs heute (18. Juli 2017) den Haftbefehl gegen
den 25- jährigen deutschen Staatsangehörigen Mathias F.
außer Vollzug gesetzt und seine Freilassung angeordnet. Der Beschuldigte war am 26. April 2017 von der Staatsanwaltschaft Frankfurt a. M. festgenommen worden.
Dem Beschuldigten wird zur Last gelegt, gemeinsam mit Franco A. und Maximilian T. aus einer rechtsextremistischen Gesinnung heraus eine schwere staatsgefährdende Gewalttat (§ 89 a Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 2, § 25 Abs. 2 StGB) vorbereitet zu haben (vgl. Pressemitteilung Nummer 45 vom 9. Mai 2017).
Die Beschuldigten sollen vorgehabt haben, einen Angriff auf das Leben hochrangiger Politiker und Personen des öffentlichen Lebens zu begehen. Hierzu sollen sie sich eine Schusswaffe beschafft und diese auf dem Flughafen Wien versteckt haben. Der geplante Anschlag habe von dem Mitbeschuldigten Franco A. durchgeführt werden sollen, der den Verdacht in Richtung der in Deutschland erfassten Asylbewerber habe lenken wollen.
Mathias F. hat sich in mehrtägigen Vernehmungen umfangreich zum Tatvorwurf eingelassen. Dem Haftgrund der Flucht- und Verdunkelungsgefahr kann damit durch weniger einschneidende Maßnahmen begegnet werden. Vor diesem Hintergrund war der weitere Vollzug der Untersuchungshaft nicht verhältnismäßig. Die Bundesanwaltschaft hat daher beim Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs die Aufhebung des Haftbefehls beantragt.
Am 5. Juli 2017 hat der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs den Haftbefehl gegen den Beschuldigten Maximilian T. aufgehoben (vgl. Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nummer 106 vom 5. Juli 2017).
Franco A. befindet sich nach wie vor in Untersuchungshaft.
Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)
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