Eigentlich ganz einfach

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MIT = đŸšč und OHNE = đŸšș

Ganz abgesehen davon gilt im nachfolgenden, unglaublichen Fall durchaus das Hausrecht. Ein Fitnesstudio ist ein kommerzieller Betrieb und der EigentĂŒmer entscheidet, wen er drin haben will und wen eben nicht. Basta aus Ende.

Wie das Magazin NIUS nun berichtet, ist das fĂŒr einige Menschen aber doch nicht so ganz verstĂ€ndlich:

Ende MĂ€rz besucht eine “Interessentin” das Fitnessstudio „Lady’s first“ in Erlangen. Die Inhaberin, Doris Lange, fĂŒhrt das Studio seit 32 Jahren und erlaubt nur Frauen das Training. An diesem Tag wird “die Besucherin” von einer jungen Mitarbeiterin begrĂŒĂŸt, da Doris Lange nicht vor Ort ist. “Die Interessentin” stellt sich als Trans-Frau vor und gibt an, sich noch keiner geschlechtsangleichenden Operation unterzogen zu haben. Sie zeigt keinen Ausweis, der sie als juristische Frau ausweist. FĂŒr die Nutzung der Duschen schlĂ€gt sie als Kompromiss vor, eine Badehose zu tragen. Nachdem Doris Lange von der Anfrage erfĂ€hrt, bittet sie die Mitarbeiterin, höflich telefonisch abzusagen.

Daraufhin folgt ein E-Mail-Wechsel, in dem ein weiterer Kompromissvorschlag gemacht wird, die Duschen gar nicht zu benutzen. Kurz darauf erscheint eine negative Bewertung bei Google. Am 16. Mai erhĂ€lt das Studio schließlich Post von der Antidiskriminierungsbeauftragten der Regierung, Ferda Ataman.

„Nach unserer EinschĂ€tzung könnte es sich bei diesem Sachverhalt um einen Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Form einer unmittelbaren Benachteiligung aufgrund des Geschlechts handeln“, heißt es in dem Schreiben von Ferda Atamans Stelle an die Studioleitung. „Wir bitten Sie, mögliche Ansatzpunkte fĂŒr eine einvernehmliche Lösung der Angelegenheit zu prĂŒfen. Beispielsweise schlagen wir vor, der betreffenden Person eine angemessene EntschĂ€digung in Höhe von 1000 Euro fĂŒr die erlittene Persönlichkeitsverletzung zu zahlen.“


Was so frage ich sie – ist in unserem Land bloß los?

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