MIT = đč und OHNE = đș
Ganz abgesehen davon gilt im nachfolgenden, unglaublichen Fall durchaus das Hausrecht. Ein Fitnesstudio ist ein kommerzieller Betrieb und der EigentĂŒmer entscheidet, wen er drin haben will und wen eben nicht. Basta aus Ende.
Ende MĂ€rz kommt ein Interessent in das âLadyâs firstâ-Fitnessstudio in Erlangen. Inhaberin Doris Lange betreibt das Studio, in dem nur Frauen trainieren dĂŒrfen, seit 32 Jahren. Sie selbst ist nicht vor Ort, eine junge Mitarbeiterin begrĂŒĂt die Person, die sich als Trans-Frau⊠pic.twitter.com/iWfezJQTXO
— NIUS (@niusde_) May 30, 2024
Wie das Magazin NIUS nun berichtet, ist das fĂŒr einige Menschen aber doch nicht so ganz verstĂ€ndlich:
Ende MĂ€rz besucht eine “Interessentin” das Fitnessstudio âLadyâs firstâ in Erlangen. Die Inhaberin, Doris Lange, fĂŒhrt das Studio seit 32 Jahren und erlaubt nur Frauen das Training. An diesem Tag wird “die Besucherin” von einer jungen Mitarbeiterin begrĂŒĂt, da Doris Lange nicht vor Ort ist. “Die Interessentin” stellt sich als Trans-Frau vor und gibt an, sich noch keiner geschlechtsangleichenden Operation unterzogen zu haben. Sie zeigt keinen Ausweis, der sie als juristische Frau ausweist. FĂŒr die Nutzung der Duschen schlĂ€gt sie als Kompromiss vor, eine Badehose zu tragen. Nachdem Doris Lange von der Anfrage erfĂ€hrt, bittet sie die Mitarbeiterin, höflich telefonisch abzusagen.
Daraufhin folgt ein E-Mail-Wechsel, in dem ein weiterer Kompromissvorschlag gemacht wird, die Duschen gar nicht zu benutzen. Kurz darauf erscheint eine negative Bewertung bei Google. Am 16. Mai erhĂ€lt das Studio schlieĂlich Post von der Antidiskriminierungsbeauftragten der Regierung, Ferda Ataman.
âNach unserer EinschĂ€tzung könnte es sich bei diesem Sachverhalt um einen VerstoĂ gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Form einer unmittelbaren Benachteiligung aufgrund des Geschlechts handelnâ, heiĂt es in dem Schreiben von Ferda Atamans Stelle an die Studioleitung. âWir bitten Sie, mögliche Ansatzpunkte fĂŒr eine einvernehmliche Lösung der Angelegenheit zu prĂŒfen. Beispielsweise schlagen wir vor, der betreffenden Person eine angemessene EntschĂ€digung in Höhe von 1000 Euro fĂŒr die erlittene Persönlichkeitsverletzung zu zahlen.â
Was so frage ich sie – ist in unserem Land bloĂ los?