Die aktuelle Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes vom 9. Dezember 2024 berichtet, dass zum Jahresende 2023 insgesamt 29.500 als staatenlos anerkannte Personen im Ausländerzentralregister erfasst waren. Diese Zahl blieb im Vergleich zum Vorjahr nahezu konstant. Allerdings verdeutlicht die Situation staatenloser Menschen die erheblichen Herausforderungen, die mit ihrer Abschiebung verbunden sind.
Herkunft und Identitätsfeststellung
Knapp die Hälfte der staatenlosen Personen in Deutschland wurde in Syrien geboren, gefolgt von Deutschland und dem Libanon.Die Feststellung der Identität und Herkunft dieser Personen gestaltet sich oft schwierig, insbesondere wenn keine oder unzureichende Dokumente vorliegen. Ohne eindeutige Identitätsnachweise ist die Ausstellung von Reisedokumenten durch potenzielle Aufnahmeländer nahezu unmöglich.
Rechtliche Rahmenbedingungen
Gemäß § 60a des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) kann die Abschiebung aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen ausgesetzt werden. Fehlende Reisedokumente oder ungeklärte Staatsangehörigkeiten stellen solche tatsächlichen Gründe dar, die eine Abschiebung verhindern.Zudem schützt Artikel 6 des Grundgesetzes Ehe und Familie, was in bestimmten Fällen einer Abschiebung entgegenstehen kann.
Praktische Herausforderungen
Die Zusammenarbeit mit den Behörden der mutmaßlichen Herkunftsländer ist oft problematisch, insbesondere wenn diese die betroffenen Personen nicht als Staatsangehörige anerkennen oder keine konsularischen Vertretungen in Deutschland haben.Ohne die Ausstellung von Heimreisedokumenten durch diese Staaten ist eine Rückführung nicht durchführbar.
Fazit
Die Abschiebung staatenloser Personen ist aufgrund fehlender Dokumente, ungeklärter Identitäten und rechtlicher Schutzbestimmungen äußerst komplex. Diese Faktoren führen dazu, dass viele dieser Personen trotz bestehender Ausreisepflicht langfristig in Deutschland verbleiben.
Aspekt | Herausforderungen | Rechtliche Grundlagen |
---|---|---|
Herkunft und Identität | – Oft fehlende oder unzureichende Dokumente – Schwierigkeiten bei der Feststellung von Herkunftsländern | § 60a Aufenthaltsgesetz (Aussetzung der Abschiebung bei Hindernissen) |
Fehlende Reisedokumente | – Heimatstaaten stellen keine Reisedokumente aus – Anerkennung als Staatsangehörige durch Herkunftsländer fehlt | Kooperation mit Herkunftsländern oft nicht möglich |
Familienrechtlicher Schutz | – Schutz von Ehe und Familie erschwert Abschiebungen | Artikel 6 Grundgesetz (Schutz von Ehe und Familie) |
Praktische Probleme | – Kein Rückführungsabkommen mit bestimmten Staaten – Keine konsularischen Vertretungen in Deutschland | Internationale diplomatische Hürden |
Langfristiger Verbleib | – Trotz Ausreisepflicht bleibt die Mehrheit langfristig in Deutschland | Tatsächliche Abschiebung oft nicht durchführbar |
Diese Übersicht verdeutlicht die Komplexität und die rechtlichen Hürden, die mit der Abschiebung staatenloser Personen einhergehen.