Eigentlich ganz einfach

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MIT = 🚹 und OHNE = 🚺

Ganz abgesehen davon gilt im nachfolgenden, unglaublichen Fall durchaus das Hausrecht. Ein Fitnesstudio ist ein kommerzieller Betrieb und der Eigentümer entscheidet, wen er drin haben will und wen eben nicht. Basta aus Ende.

Wie das Magazin NIUS nun berichtet, ist das für einige Menschen aber doch nicht so ganz verständlich:

Ende März besucht eine “Interessentin” das Fitnessstudio „Lady’s first“ in Erlangen. Die Inhaberin, Doris Lange, führt das Studio seit 32 Jahren und erlaubt nur Frauen das Training. An diesem Tag wird “die Besucherin” von einer jungen Mitarbeiterin begrüßt, da Doris Lange nicht vor Ort ist. “Die Interessentin” stellt sich als Trans-Frau vor und gibt an, sich noch keiner geschlechtsangleichenden Operation unterzogen zu haben. Sie zeigt keinen Ausweis, der sie als juristische Frau ausweist. Für die Nutzung der Duschen schlägt sie als Kompromiss vor, eine Badehose zu tragen. Nachdem Doris Lange von der Anfrage erfährt, bittet sie die Mitarbeiterin, höflich telefonisch abzusagen.

Daraufhin folgt ein E-Mail-Wechsel, in dem ein weiterer Kompromissvorschlag gemacht wird, die Duschen gar nicht zu benutzen. Kurz darauf erscheint eine negative Bewertung bei Google. Am 16. Mai erhält das Studio schließlich Post von der Antidiskriminierungsbeauftragten der Regierung, Ferda Ataman.

„Nach unserer Einschätzung könnte es sich bei diesem Sachverhalt um einen Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Form einer unmittelbaren Benachteiligung aufgrund des Geschlechts handeln“, heißt es in dem Schreiben von Ferda Atamans Stelle an die Studioleitung. „Wir bitten Sie, mögliche Ansatzpunkte für eine einvernehmliche Lösung der Angelegenheit zu prüfen. Beispielsweise schlagen wir vor, der betreffenden Person eine angemessene Entschädigung in Höhe von 1000 Euro für die erlittene Persönlichkeitsverletzung zu zahlen.“


Was so frage ich sie – ist in unserem Land bloß los?

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