Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) bewertet das seit dem 3. Juli 2021 geltende Verbot bestimmter Einweg-Plastikprodukte als weitgehend wirkungslos. Anstatt umweltfreundliche Mehrweg-Alternativen einzusetzen, bieten Gastronomie und Handel Einweg-Produkte aus anderen Materialien, “Fake-Mehrweg” oder sogar bereits verbotene Einweg-Artikel an. Das vor einem Jahr beschlossene Verbot, unter anderem für Einweg-Plastikgeschirr und Trinkhalme, sollte der Müllflut und Umweltverschmutzung entgegenwirken. Damit die Verbotsregelung nicht ins Leere läuft, sieht die DUH deshalb Vollzugsbehörden der Bundesländer in der Pflicht, die Einhaltung zu kontrollieren und Verstöße zu sanktionieren. Der Umwelt- und Verbraucherschutzverband fordert zudem Umweltministerin Lemke auf, eine Abgabe von mindestens 20 Cent auf bislang nicht verbotene Einweg-Produkte einzuführen. Nur so wird ein Lenkungseffekt hin zu umweltfreundlichen Mehrwegverpackungen in der Breite erreicht werden können.
“Das Verbot hat, wie von uns befürchtet, nicht zur Eindämmung des Einwegplastik-Müllbergs geführt. Statt ökologischer Mehrweg-Alternativen werden vielerorts Einweg-Produkte aus Plastik durch Einweg aus Papier, Pappe, Holz oder Aluminium ersetzt. Deren Umweltbilanzen sind ähnlich schlecht wie die von konventionellen Einweg-Plastikprodukten. Es werden große Mengen Energie und Ressourcen verbraucht und es fällt kein Gramm weniger Abfall an. Diesen Trend sehen wir vor allem bei großen Fast-Food- und Gastronomieketten. Aber genau dort kann Mehrweg für Speisen und Getränke sofort eingesetzt werden. Deshalb muss Umweltministerin Steffi Lemke eine Abgabe auf nicht verbotenes Einweggeschirr aus Aluminium oder Pappe von mindestens 20 Cent festlegen und so Anreize zum Einsatz von Mehrweg setzen. Mit den Einnahmen sollten Mehrwegsysteme gestärkt und Einweg-Produkte gleichzeitig unattraktiv gemacht werden”, kommentiert die DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz.
Die DUH stellt außerdem sowohl im Einzelhandel als auch in der Gastronomie fest, dass Plastikprodukte mit eindeutigem Einweg-Charakter einfach zu Mehrweg umdeklariert und angeboten werden. Ein eindrückliches Beispiel ist der Einsatz von Plastikbesteck im Berliner Tierpark, das als “wiederverwendbar” angeboten wird, allerdings ohne Pfand herausgegeben und schlussendlich von den Verbraucherinnen und Verbrauchern im Restmüll entsorgt wird.
“Etwas dickeres Plastikbesteck wird für Cent-Beträge in Supermärkten und Ein-Euro-Läden als vermeintliches ‘Mehrweg’ angeboten. Die leicht dickeren Plastikprodukte sind unansehnlich und minderwertig, sodass sie ebenso schnell im Abfall landen, wie zuvor die verbotenen Einweg-Produkte. Durch den höheren Ressourcenverbrauch in der Produktion haben sie aber noch größere Umweltauswirkungen”, kritisiert Thomas Fischer, DUH-Leiter für Kreislaufwirtschaft.
Beim Angebot und der Deklaration von Mehrwegprodukten, wie beispielsweise Geschirr, sollte unbedingt darauf geachtet werden, dass es Anreize zur Reinigung und Wiederverwendung gibt – beispielsweise durch Pfand.
Stichprobenartige Tests der DUH in über 20 Berliner Imbissen zeigen darüber hinaus: Nach einem Jahr der in Kraft getretenen Verbotsregelung werden in der Gastronomie und im Handel noch immer massenhaft verbotene Einweg-Plastikprodukte eingesetzt. In mehr als 90 Prozent der getesteten Läden wurden nach wie vor verbotene Einweg-Plastikprodukte angeboten. Besonders häufig kommen Einweg-Plastikbesteck, Styropor-Boxen oder kunststoffbeschichtete Pappteller zum Einsatz.
“Verbote sind nur so gut, wie deren Vollzug. Deshalb ist es notwendig, die Einhaltung der Einweg-Plastikverbote zu kontrollieren und Verstöße zu sanktionieren. Übrig gebliebene Einweg-Warenbestände müssten nach einem Jahr längst aufgebraucht sein. Vielmehr besteht der Verdacht, dass Händler sich illegal durch Direktimporte aus dem nichteuropäischen Ausland mit verbotenen Einweg-Plastikprodukten eindecken“, erklärt Fischer.
Link:
- FAQs zur Einwegkunststoffverbotsverordnung: https://www.duh.de/becherheld/
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OV von Deutsche Umwelthilfe e.V.
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