Einige Rechtsänderungen 2021 in Kassel

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Für einige Rechtsbereiche des Bürgeramts gibt es 2021 folgende Rechtsänderungen:

Einwohnerservice/Pass- Meldewesen

Neue Gebühr für den Personalausweis:

Ab dem 1.Jnauar 2021 tritt die zweite Verordnung zur Änderung der Passverordnung, der Personalausweisverordnung und der Personalausweisgebührenverordnung in Kraft. Das bedeutet, dass sich die Gebühr für die Neuausstellung eines Personalausweises bei Personen ab dem 24. Lebensjahr von bisher 28,80 Euro auf 37 Euro erhöht.

Für Personen, die noch nicht 24 Jahre alt sind, bleibt die Gebühr unverändert bei 22,80 Euro. Auch die Gebühren für den vorläufigen Personalausweis – 10 Euro, dem Reisepass für Personen ab 24 Jahren – 60 Euro und Personen unter 24 Jahren 37,50 Euro bleiben gleich.

 

Keine Gebühren mehr für das (Neu)Setzen der PIN (Online- Ausweis):

Jeder Personalausweis ermöglicht dank des integrierten Online-Ausweises – nach Vollendung des 16. Lebensjahres seiner Inhaberin oder seines Inhabers – die bequeme Nutzung digitaler Angebote, die einen sicheren Identitätsnachweis erfordern. Für die Nutzung des Online-Ausweises werden die selbstgewählte, sechsstellige PIN, ein geeignetes NFC-fähiges Smartphone oder ein Kartenlesegerät sowie eine passende Software benötigt, zum Beispiel die AusweisApp2 (Android, iOS). Die bisher anfallenden sechs Euro Gebühr für das nachträgliche Aktivieren des Online-Ausweises und das (Neu)setzen der PIN bei der Personalausweisbehörde werden ab 1. Januar 2021 nicht mehr erhoben.

 

Kinderreisepass:

Ab 1. Januar 2021 wird ebenfalls das Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis – und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen in Kraft treten. Durch dieses Gesetzt ändert sich die Gültigkeitsdauer eines Kinderreisepasses auf ein Jahr und wird somit den europarechtlichen Standards angepasst. Auch können Verlängerung der Gültigkeitsdauer ab dem 1. Januar 2021 maximal zwölf Monate betragen. Bisher ausgestellte Kinderreisepässe bleiben bis zum jeweils aufgedruckten Gültigkeitsdatum gültig.

eID-Karte für EU-Bürger:

Ab Januar können EU-Bürger sowie Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums, die nicht Deutsche im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sind, ab dem Alter von 16 Jahren eine eID – Karte (electronic identification) beantragen und damit die Online Ausweisfunktion nutzen. Die Gebühr für die Ausstellung einer eID-Karte Beträgt 37 Euro und hat eine Gültigkeitsdauer von zehn Jahren. Eine Beantragung ist im Bürgerbüro mit vorheriger Terminvereinbarung und unter Vorlage eines anerkannten, gültigen ausländischen Passes oder Ausweisdokuments möglich.

 

Fahrerlaubnisrecht

Berufskraftfahrerqualifikationsrichtlinie- Einführung des Fahrerqualifikationsnachweises:

Der Fahrerqualifizierungsnachweis wird ab Mai 2021 bundesweit ausgestellt. Er dient dem Nachweis einer bestehenden Berufskraftfahrerqualifikation und löst die Eintragung der Schlüsselzahl „95“ in den Führerschein ab.

Optimierte Praktische Fahrerlaubnisprüfung (OPFEP):

 Ab Januar 2021 wird der Aufgabenkatalog erweitert, die Dauer um zehn Minuten verlängert und am Ende ein elektronisches Prüfprotokoll angefertigt, das die handschriftliche Prüfdokumentation ersetzt. Außerdem bekommt künftig jeder Führerscheinbewerber am Ende der Prüfung ein fünfminütiges Feedbackgespräch. Die “Optimierte Praktische Fahrerlaubnisprüfung” (OPFEP) gilt ab 2021 für alle Führerscheinklassen.

 

Abteilung für Zuwanderung und Integration Stadt und Landkreis Kassel

Gesetzesänderung zum 1. Januar 2021:

Das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland ist mit Ablauf des 31. Januar 2020 aus der Europäischen Union ausgetreten. Es hat sich um einen geregelten Austritt gehandelt. Das Austrittsabkommen enthält umfassende, überwiegend unmittelbar geltende Regelungen zum Aufenthalt von britischen Staatsangehörigen und ihrer freizügigkeitsberechtigten Familienangehörigen. Der Übergangszeitraum endet nun am 31. Dezember 2020.

 

Ab dem 1. Januar 2021 gelten nun neue Regelungen für die britischen Staatsangehörigen, die sich aus den Verwaltungsvorschriften zum Austrittsabkommen ergeben. Grundsätzlich werden die bisher freizügigkeitsberechtigten britischen Staatsangehörigen und ihre freizügigkeitsberechtigten Familienangehörigen im Bundesgebiet eine Rechtsstellung behalten, die der derzeitigen Rechtsstellung sehr ähnlich ist und die Erwerbstätigkeit erlaubt. Diese Rechtsstellung wird durch die Ausstellung von sogenannten Aufenthaltsdokumenten-GB dokumentiert, die je nach Passgültigkeit für fünf bis zehn Jahre gültig sind.

Wie geht es nun für die britischen Staatsangehörigen in Stadt und Landkreis Kassel weiter?

Briten mit Hauptwohnsitz in Deutschland vor dem 1. Januar 2021:

Briten erhalten für sich und eventuelle drittstaatsangehörige Familienangehörige ab Dezember 2020 postalisch Termine beim Bürgeramt, Abteilung für Zuwanderung und Integration zur Prüfung Ihres weiteren Aufenthaltsrechts. Diese Termine werden aus organisatorischen Gründen frühestens im Februar 2021 liegen.

Die Termine erst ab Februar 2021 stellen kein Problem dar, da Briten und ihre Familienangehörigen bis zum 30. Juni 2021 Zeit haben, alle zur Prüfung eines Aufenthaltsrechtes notwendigen Angaben zu machen. Mindestens bis zum diesem Tag dürfen sie auch ohne das Aufenthaltsdokument-GB in Deutschland leben und erwerbstätig sein. Eine Antragstellung ist für die Inanspruchnahme dieser Rechte nicht notwendig. Es besteht grundsätzlich ein Anspruch auf das Aufenthaltsdokumenten-GB, sofern bereits vor dem 1. Januar 2021 das Freizügigkeitsrecht in Deutschland in Anspruch genommen wurde.

 

Briten, die erst ab dem 1. Januar 2021 erstmals Ihren Hauptwohnsitz in Deutschland nehmen:

Diese britischen Staatsangehörigen müssen innerhalb von drei Monaten nach der Einreise einen deutschen Aufenthaltstitel beantragen. Es gelten die normalen Regelungen des deutschen Ausländergesetzes für sogenannte Drittausländer. Sonderregelungen für ehemalige freizügigkeitsberechtigte EU-Bürger gibt für diesen Personenkreis in der Regel nicht mehr. Ausnahmen gelten allerdings in vielen Fällen für neu einreisende Familienangehörige von Briten, die ihren Hauptwohnsitz bereits vor dem 1. Januar 2021 in Deutschland hatten.

 

documenta-Stadt Kassel


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