Disziplinarverfahren gegen 4200 Lehrer wieder aufgenommen

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Nach der Bestätigung des Beamten-Streikverbots durch das Bundesverfassungsgericht nimmt das Land Hessen Disziplinarverfahren gegen Tausende Lehrer wieder auf. Es handele sich um rund 4200 verbeamtete Pädagogen, sagte ein Sprecher des Kultusministeriums in Wiesbaden am Dienstag. «Egal, wie die Verfahren schlussendlich ausgehen, müssen wir sie jetzt aus verwaltungstechnischen Gründen wieder eröffnen, um zu einer Entscheidung zu gelangen.» Nach Klagen gegen das Streikverbot hatte das Land die Verfahren zunächst ruhen lassen.

2015 waren Lehrer in Hessen für mehr Geld und kürzere Arbeitszeiten auf die Straße gegangen, obwohl sie dies nicht dürfen. Damals seien 50 Disziplinarverfahren abgeschlossen worden, sagte der Ministeriumssprecher. Sie endeten demnach für die Betroffenen meist mit einem Verweis, der auf Beförderungen Einfluss haben könne. Als Kläger aus anderen Bundesländern gegen Disziplinarstrafen vor das Bundesverfassungsgericht zogen, setzte Hessen seine Verfahren aus. Doch nun bestätigten die Richter das Streikverbot für Beamte.

Die Reaktionen auf das Urteil in Hessen fielen gemischt aus: Der Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) Hessen-Thüringen, Michael Rudolph, bedauerte die Entscheidung. Das Streikrecht sei ein Grund- und Menschenrecht, das Lehrern zustehe. Heini Schmitt, Vorsitzender des Beamtenbunds dbb in Hessen, erklärte: «Damit ist der Versuch, an den Grundfesten des Berufsbeamtentums zu rütteln, glücklicherweise gescheitert.» Zuvor hatte die Hessenschau über das Thema berichtet.

 

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