Werra-Meißner-Kreis leitet eine Finanzhilfeaktion aufgrund aktueller Unwetterschäden ein

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Am Wochenende des 26. und 27.05.2018 ereigneten sich hessenweit Unwetter mit der Folge von lokal extremen Schadenslagen. Im Werra-Meißner-Kreis wurden am 27.05.2018 insbesondere Stadtteile der Stadt Waldkappel durch starke Unwetterschäden in Notlage gebracht.

„Nach den Richtlinien für die Gewährung staatlicher Finanzhilfen bei Elementarschäden besteht zur Milderung außergewöhnlicher Notlagen in Folge von nicht versicherbaren Schäden, die durch Elementarereignisse verursacht wurden die Möglichkeit, staatliche Finanzhilfen zu beantragen. Diese Finanzhilfen hat der Kreisausschuss auf Grundlage eines Beschlusses nun beantragt“, berichtet Landrat Stefan Reuß.

Das Regierungspräsidium Kassel entscheidet nun mit dem zuständigen Ministerium in Wiesbaden über die Einleitung einer Finanzhilfeaktion.

Diese wird anschließend mit einer Frist für die einzureichenden Anträge der Geschädigten bekanntgegeben. Eine Schadenskommission beim Werra-Meißner-Kreis stellt die Schäden darauf hin fest, beurteilt das Eintreten der außergewöhnlichen Notlage und reicht die Einzelanträge zur abschließenden Entscheidung an das Regierungspräsidium Kassel weiter.

„Wir hoffen auf eine schnelle Entscheidung der zuständigen Stellen, um die Finanzhilfeaktion schnell einleiten und den Betroffenen kurzfristig helfen zu können“, erläutert Landrat Stefan Reuß.

 

 

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