Wer mit Böllern unterwegs ist – sollte sich richtig informieren

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Zunächst mal ist es längst kein Geheimnis mehr, dass viele große und kleine Städte und Gemeinden das Böllern komplett verbieten.

Zum einen ist die Gefahr der Inbrandsetzung zum Teil sehr alter Gebäude eine echte Gefahr für diese und dadruch auch für die Menschen und Tiere die dort leben.

Zum anderen ist die Feinstaubbelastung bei der Knallerei in vielen Gebieten absolut jenseits aller Toleranzgrenzen.

 

Informieren sie sich also am Besten vorher, wo man knallen darf und wo nicht. 

Kleiner Tipp: Die 110 oder 112 ist dafür sicher nicht geeignet.

Auch die Beschwerde über knallende Personen ist KEIN Notruf und somit nichts für die 110. Blockieren sie nicht den Notruf 110 mit solchen Anrufen. 

 

Das Abfeuern der Feuerwerkskörper der Klasse II ist nur Volljährigen in der Zeit zwischen dem 31. Dezember um 0:00 Uhr und dem 1. Januar um 24:00 Uhr erlaubt.

Die genauen Zeiten können zwischen den Gemeinden und Städten leicht abweichen. (siehe oben)

 

 

 


 
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