Wiesbaden (dpa/lhe)
Muss Hessen im Hauruck-Verfahren seine Wahlkreise neu einteilen – noch vor der Landtagswahl im Herbst?
Darüber berät am heutigen Mittwoch der hessische Staatsgerichtshof.
Die Richter befassen sich mit der Klage der SPD-Fraktion über den jüngsten Neu-Zuschnitt der Wahlkreise.
Nach Einschätzung der Sozialdemokraten ist nicht gewährleistet, dass alle Stimmen bei der Abstimmung am 28. Oktober gleich viel Gewicht haben.
Die Regierungsfraktionen von CDU und Grünen sehen zwar ebenfalls weiteren Reformbedarf – wollen sich dafür aber Zeit lassen bis nach der Wahl.
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