Wahl des 21. Deutschen Bundestages in Vorbereitung
WIESBADEN – Die Bundeswahlleiterin und die Landeswahlleitungen treffen alle Maßnahmen, um sicherzustellen, dass eine vorgezogene Neuwahl des Deutschen Bundestages im Rahmen der gesetzlichen Fristen stattfinden kann.
Um Herausforderungen bei der Wahlorganisation, die sich aus den Fristen bei einer Neuwahl ergeben, bestmöglich zu begegnen, sollte dabei der Zeitraum von 60 Tagen zwischen der Auflösung des Bundestages bis zur Neuwahl ausgeschöpft werden.
Zugleich wirken die Wahlleitungen darauf hin, dass die zuständigen Stellen in Bund, Ländern und Gemeinden unabhängig von einem genauen Wahltermin schon jetzt alle organisatorischen Schritte ergreifen, die losgelöst von konkreten Fristen umgesetzt werden können.
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