Wiesbaden/Berlin. Hessens Innenminister Peter Beuth hat den hessischen Landrätinnen und Landräten sowie den Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeistern der kreisfreien Städte die Befugnis übertragen, an bestimmten Straßen, Wegen oder Plätzen Waffenverbotszonen einzurichten. Mit der am 5. Juni erfolgten Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen tritt die Befugnis am heutigen 6. Juli in Kraft. Von nun an können die Kommunen in Kooperation mit der Polizei Waffenverbotszonen an bestimmten Örtlichkeiten einrichten.
„Ich bin überzeugt, dass wir mit dem Verbot von Waffen an bestimmten öffentlichen Plätzen in Hessen für mehr Sicherheit im öffentlichen Raum sorgen. Die Entscheidung, wo genau eine Verbotszone eingerichtet wird, überlassen wir den Kommunen, die über lokale Brennpunkte am besten Bescheid wissen und von der hessischen Polizei in bewährter Weise auch bei dieser Sicherheitsfrage beraten werden. Waffenverbotszonen sind ein weiteres nützliches Instrument im Werkzeugkoffer der Ordnungs- und Sicherheitsbehörden. Es ist dabei von großer Bedeutung, dass die Verantwortungsträger in den Kommunen die Einhaltung eines solchen Verbots durch gezielte Kontrollen und eine starke Präsenz der Ordnungsbehörden dann auch gemeinsam mit der Polizei durchsetzen“, sagte Hessens Innenminister Peter Beuth.
Hessen setzt im Kampf gegen Waffengewalt auch auf generelle Waffenverbotszonen
Im Kampf gegen Waffengewalt hat Hessens Innenminister Peter Beuth auf der Innenministerkonferenz (IMK) in Quedlinburg (Sachsen-Anhalt) im Juni 2018 erfolgreich für ein bundesweit einheitliches Vorgehen zur Einrichtung von Waffenverbotszonen geworben. Hessen hat nun auf Landesebene hierfür bereits die nötigen Voraussetzungen geschaffen, damit Kommunen ihrerseits Waffenverbotszonen an bestimmten Plätzen einrichten können. Hessen will darüber hinaus erreichen, dass bundesweit ein generelles Waffenverbot rund um Kindergärten, Schulen, Bahnhöfe und bestimmten öffentlichen Einrichtungen erlassen wird. Hierfür muss das Waffenrecht bundesweit geändert werden. Bislang ermöglicht das Waffengesetz lediglich die Errichtung von Waffenverbotszonen an besonders kriminalitätsbelasteten Orten. „Ich bin froh, dass die Innenministerkonferenz dem hessischen Anliegen gefolgt ist und nunmehr bundesweit Überlegungen angestoßen werden, wie Waffenverbotszonen errichtet werden können, um die Bürgerinnen und Bürger besser vor Waffengewalt zu schützen. Waffen haben im öffentlichen Raum nur etwas in den Händen von Polizisten zu suchen. Waffenverbotszonen ermöglichen es der Polizei, erhöhten Kontrolldruck zu schaffen und an sensiblen Bereichen für mehr Sicherheit zu sorgen“, sagte Hessens Innenminister Peter Beuth.
Mehr Körperverletzungs- und Tötungsdelikte mit Messern begangen
Die Auswertung der Polizeilichen Kriminalstatistik für Hessen belegt, dass in den letzten Jahren Körperverletzungs- und Tötungsdelikte mit dem Tatmittel Messer signifikant angewachsen sind. Wurden 2013 noch 865 Fälle registriert, die mit einem Messer begangen wurden, so stiegen die Fälle 2014 auf 926 und 2015 auf 1.029 Taten. 2016 waren es 1.116 und 2017 insgesamt 1.194 Körperverletzungs- und Tötungsdelikte, die mit dem Tatmittel Messer begangen wurden. „Auch, wenn bei diesen Taten die Aufklärungsquote mit durchschnittlich über 90 Prozent besonders hoch liegt, müssen wir alles daransetzen, damit es erst gar nicht zu solchen Taten kommen kann, bei denen ein Messer im Spiel ist. Gezielte Kontrollen in ausgewiesenen Waffenverbotszonen und damit die Verbannung von Messern und sonstigen gefährlichen Stichwaffen aus dem öffentlichen Raum, können dazu einen wichtigen Beitrag leisten“, so Hessens Innenminister Peter Beuth.
Hessen konsequent im Kampf gegen Waffen in Händen von Extremisten
Hessens Innenminister Peter Beuth hat eindringlich dazu aufgerufen, Extremisten konsequent Waffen zu entziehen und der diesbezüglichen hessischen Gesetzesinitiative zur Verschärfung des Waffenrechts im Deutschen Bundesrat zu folgen. „Waffen gehören nicht in die Hände von Extremisten. Wer Hass-Parolen skandierend oder mit brutaler Gewalt auf die Abschaffung unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung hinwirken will, darf keinen legalen Zugang zu Waffen haben. Uns allen muss daran gelegen sein, die Tatmittel von Extremisten weitest möglich einzuschränken. Denn jeder Extremist mit einer Waffe in der Hand stellt eine Gefahr dar. Diese Gefahr können wir mit der hessischen Gesetzesinitiative wirksam eindämmen. Wir entziehen Extremisten damit konsequent ihre Waffen“, sagte Hessens Innenminister Peter Beuth anlässlich der hessischen Bundesratsinitiative.
Extremisten müssen generell als unzuverlässig im Sinne des Waffenrechts gelten
Hessen setzt sich beharrlich dafür ein, dass Extremisten nicht legal in den Besitz einer Waffe kommen können. Dazu hat das Land erneut einen Gesetzesentwurf in den Deutschen Bundesrat eingebracht. Im Jahr 2017 wurden bereits auf die hessische Initiative hin zumindest die Anforderungen für die Annahme der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit abgesenkt. Seither genügt ein auf Tatsachen begründeter Verdacht, um eine Regelunzuverlässigkeit zu begründen – und damit eine Waffe zu entziehen oder die waffenrechtlichen Erlaubnisse zu versagen. Mit dieser – insbesondere aus waffenbehördlicher Sicht – wichtigen Änderung des Waffengesetzes wurde ein Vorschlag des hessischen Gesetzesantrags vom 30. Juni 2016 (BR-Drs. 357/16) wörtlich umgesetzt.
„Diese Regelung erhöht bereits die Chancen einer niederschwelligeren rechtssicheren Versagung oder Entziehung einer waffenrechtlichen Erlaubnis und ist daher sehr zu begrüßen. In einer im Juni 2018 ergangenen Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gießen (Beschluss vom 18. Juni 2018 – 9 L 9756/17.GI), das einem Reichsbürger aus dem Landkreis Marburg-Biedenkopf die waffenrechtliche Erlaubnis wegen Unzuverlässigkeit zu entziehen ist, macht deutlich, dass Hessens Einsatz in dieser Sache bereits erste Früchte trägt. Ich sehe jedoch weiterhin dringenden Handlungsbedarf, den wir mit unserem erneuten hessischen Gesetzesvorschlag anpacken. Wir wollen Klarheit schaffen: Wer bei einer Verfassungsschutzbehörde des Bundes oder der Länder gespeichert ist, darf keine Waffe haben“, so der Hessische Innenminister Peter Beuth.
Um den zuständigen Behörden Rechts- und Handlungssicherheit zu geben, hat sich Hessen – wie schon 2016 – dafür ausgesprochen, die Regelung des § 5 des Waffengesetzes (WaffG) über die Zuverlässigkeit in der Weise zu ergänzen, dass Personen regelmäßig dann waffenrechtlich unzuverlässig sind, wenn sie bei einer Verfassungsschutzbehörde des Bundes oder der Länder gespeichert sind.
Hessisches Ministerium des Inneren
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