Verbot der Wasserentnahme aus den Kasseler Bächen

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Der seit vielen Monaten ausbleibende, ergiebige Regen – verbunden mit der Hitzeperiode – hat vielen Flüssen, Bächen und Seen sprichwörtlich das Wasser abgegraben. Vor allem in kleineren Gewässern sind nach Aussagen der Unteren Wasser- und Bodenschutzbehörde die Abflussmengen bedenklich gering.

Auf Grundlage des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) und des Hessischen Wassergesetzes (HWG) ist ab sofort bis zum 31. Dezember 2020 untersagt, aus allen Bächen im Stadtgebiet Kassel Wasser zu entnehmen. Das gilt auch für den Fall, dass eine wasserrechtliche Erlaubnis dazu von der Unteren Wasser- und Bodenschutzbehörde der Stadt Kassel erteilt wurde. Wer dagegen verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die im Einzelfall mit einem Bußgeld von bis zu 100.000 Euro geahndet wird.

Wasserentnahmen aus der Fulda sind hingegen bis auf weiteres möglich.

Eine entsprechende Allgemeinverfügung veröffentlicht die Untere Wasser- und Bodenschutzbehörde am Dienstag, 11. August, im Amtsblatt der Stadt Kassel. Die Allgemeinverfügung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Da eine durchgreifende Änderung der Situation derzeit nicht in Sicht ist, muss damit gerechnet werden, dass sich die Lage an den Gewässern nicht entspannt. Entsprechend soll die nun erlassene Allgemeinverfügung die Lebensgrundlage Wasser, wasserökologische Belange und das Wohl der Allgemeinheit schützen und erhalten. Extremes Niedrigwasser beeinträchtigt nicht nur den Lebensraum der Pflanzen und Tiere in den Gewässern, sondern auch die Nahrungsgrundlage anderer Tierarten – und den der Menschen.

Insofern gilt der Appell an die Bürgerinnen und Bürger weiterhin, mit der Ressource Wasser besonders sorgsam umzugehen und sich verantwortungsbewusst zu verhalten.

documenta-Stadt Kassel


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